Abschnitt S 5 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel S – Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt S 5 DA-KG – Ermittlungsgründe

(1) 1Neben verspäteten Änderungsmitteilungen (Verletzung der Mitteilungspflicht) können Mitteilungen, die eine Person im Rahmen einer Anhörung (außerhalb des Ermittlungsverfahrens im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahrens) macht, zum Verdacht einer Steuerstraftat führen. 2Die fehlende Mitwirkung bei einer nachträglichen Überprüfung des Kindergeldanspruchs begründet keinen Anfangsverdacht, es sei denn, es liegen weitere tatsächliche Anhaltspunkte vor, die einen Anfangsverdacht rechtfertigen.

(2) Für die Frage, ob der Verdacht einer Steuerstraftat vorliegt, sind die Fallgestaltungen "Mitteilung des Betroffenen", "Mitteilung von dritter Seite" und "Sonstige Ermittlungsgründe" zu unterscheiden.