Abschnitt A 2.1.2 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

A 2 – Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen → A 2.1 – Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt A 2.1.2 DA-KG – Wohnung

1Mit Wohnung sind stationäre Räumlichkeiten gemeint, die - mindestens im Sinne einer bescheidenen Bleibe - für den Berechtigten auf Dauer zum Wohnen geeignet sind. 2Weil "Bewohnen" mehr ist als "Aufenthalt" oder "Übernachtung", erfüllt eine nur kurzfristige, lediglich vorübergehende oder eine notdürftige Unterbringungsmöglichkeit den Wohnungsbegriff nicht. 3Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit i. S. d. Bewertungsrechts bzw., dass das zur Wohnung gehörende Bad in den Wohnbereich integriert ist. 4In rechtlicher Hinsicht reicht es aus, wenn die Wohnung mit einfachsten Mitteln ausgestattet ist. 5Darauf, ob die Ausstattungsgegenstände vom Vermieter gestellt oder vom Mieter selbst beschafft worden sind, kommt es nicht an (BFH vom 14.11.1969, III R 95/68, BStBl 1970 II S. 153).