Muster-Einspruch: Bewirtungskosten als Werbungskosten

Bei Bewirtungskosten sind die Finanzämter besonders knauserig. Auch bei offensichtlich beruflichen Veranstaltungen suchen sie eine private Mitveranlassung, um die Kosten streichen zu können. Dabei hat der Bundesfinanzhof klar gestellt: Untergeordnete private Interessen muss das Finanzamt tolerieren, wenn die Gesamtumstände auf einen beruflichen Anlass schließen lassen. Mit diesem Muster-Einspruch wehren Sie sich, wenn in Ihrem Steuerbescheid Kosten für die Bewirtung Ihrer Kollegen oder Geschäftspartner nicht berücksichtigt wurden.

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