Können Sie auch während der Elternzeit ein Arbeitszimmer absetzen?

 - 

Arbeiten Sie viel oder ausschließlich zu Hause, können Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Aber was passiert, wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten und deshalb das Arbeitszimmer nicht nutzen?

Auch in diesem Fall können Sie die Arbeitszimmerkosten weiterhin absetzen - so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. In dem entschiedenen Fall hat eine Bankangestellte ausschließlich zu Hause gearbeitet. Während der Elternzeit hat sie das Arbeitszimmer zwar nicht genutzt, nach der Elternzeit hat sie aber ihre berufliche Tätigkeit fortgesetzt. Deshalb hat der Bundesfinanzhof die Kosten für das Arbeitszimmer auch während der Elternzeit als Werbungskosten anerkannt (BFH-Urteil vom 19.8.2004, Az. VI R 103/01, BFH/NV 2005, S. 48).

Unser Steuertipp:
Auch wenn Sie während der Elternzeit gar keine Einkünfte haben, geben Sie unbedingt jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Denn durch die Kosten für das Arbeitszimmer und andere berufliche Aufwendungen entsteht ein Verlust, den Sie in späteren Jahren mit Ihren steuerpflichtigen Einkünften verrechnen können. Sie zahlen dann also später weniger Steuern.

 
Weitere News zum Thema
  • [] Seit 1.5.2023 gibt es das Deutschlandticket – auch D-Ticket oder 49-Euro-Ticket genannt – im monatlich kündbaren Abonnement. Mit dem D-Ticket können Sie bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Was müssen Sie steuerlich beachten mehr

  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich näher damit beschäftigt, wann bei einem Leiharbeitnehmer der berufliche Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte ist, und dabei auch Grundsätzliches klargestellt. mehr

  • [] Umzugskosten können beruflich veranlasst und steuerlich als Werbungskosten absetzbar sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Das ist inzwischen ständige Rechtsprechung. Neu ist, dass die Erleichterung der mehr

Weitere News zum Thema