Können Sie auch während der Elternzeit ein Arbeitszimmer absetzen?

 - 

Arbeiten Sie viel oder ausschließlich zu Hause, können Sie die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Aber was passiert, wenn Sie während der Elternzeit nicht arbeiten und deshalb das Arbeitszimmer nicht nutzen?

Auch in diesem Fall können Sie die Arbeitszimmerkosten weiterhin absetzen - so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. In dem entschiedenen Fall hat eine Bankangestellte ausschließlich zu Hause gearbeitet. Während der Elternzeit hat sie das Arbeitszimmer zwar nicht genutzt, nach der Elternzeit hat sie aber ihre berufliche Tätigkeit fortgesetzt. Deshalb hat der Bundesfinanzhof die Kosten für das Arbeitszimmer auch während der Elternzeit als Werbungskosten anerkannt (BFH-Urteil vom 19.8.2004, Az. VI R 103/01, BFH/NV 2005, S. 48).

Unser Steuertipp:
Auch wenn Sie während der Elternzeit gar keine Einkünfte haben, geben Sie unbedingt jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Denn durch die Kosten für das Arbeitszimmer und andere berufliche Aufwendungen entsteht ein Verlust, den Sie in späteren Jahren mit Ihren steuerpflichtigen Einkünften verrechnen können. Sie zahlen dann also später weniger Steuern.

 
Weitere News zum Thema
  • [] Direkt gefördert wird die Altersteilzeit (ATZ) schon seit 2009 nicht mehr. Trotzdem gibt es sie noch, und das Modell erfreut sich nach wie vor einiger Beliebtheit. Die Zahl derjenigen, die vor ihrer gesetzlichen Rente zuletzt in Altersteilzeit waren, mehr

  • [] Seit 1.5.2023 gibt es das Deutschlandticket – auch D-Ticket oder 49-Euro-Ticket genannt – im monatlich kündbaren Abonnement. Mit dem D-Ticket können Sie bundesweit alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs nutzen. Was müssen Sie steuerlich beachten mehr

  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich näher damit beschäftigt, wann bei einem Leiharbeitnehmer der berufliche Einsatzort eine erste Tätigkeitsstätte ist, und dabei auch Grundsätzliches klargestellt. mehr

Weitere News zum Thema