Anlage St (Statistische Angaben)
Für statistische Zwecke ist alle drei Jahre die Anlage St abzugeben. Dort sind bestimmte Steuervergünstigungen einzutragen, wie zum Beispiel (Sonder-)Abschreibungen, Investitionsabzugsbeträge und nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die letzte Erhebung fand 2010 statt, die nächste erfolgt damit 2013.