Oder-Konto
Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftkonto, dass gewöhnlich von Ehegatten eingerichtet wird. Damit erreichen Ehegatten, dass jeder Partner über das Konto verfügen kann.
Praxistipp
Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen Nachteilen führen. Dies zeigt zum Beispiel ein Rechtsstreit, der vom Finanzgericht Hessen am 26.7.2001 entschieden worden war. Hierbei wandelte der Ehemann sein Konto in ein Oder-Konto um. Seine Ehefrau konnte damit auch über sein Kontoguthaben verfügen. Das Finanzamt erfasste die Hälfte des Kontoguthabens bei der Ehefrau als Schenkung. Da die Hälfte des Kontoguthabens den schenkungsteuerlichen Freibetrag von 307.000 € überschritten hatte, mußte die Ehefrau Schenkungsteuer zahlen.
Ein Oder-Konto sollte daher vermieden werden. Günstiger ist eine gegenseitige Kontobevollmächtigung für ein Einzelkonto.
Gesetze und Urteile (Quellen)
Finanzgericht Hessen 26.7.2001 – 1 K 2651/00