Investmentfonds
Mit Investmentfonds wird das Geldvermögen zahlreicher Anleger gebündelt und in verschiedene Vermögenswerte investiert. Je nach Investmentfonds-Typ erfolgt eine Investition in Wertpapiere wie zum Beispiel Aktien, in Immobilien oder in verschiedene Geldmarktinstrumente. Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds richtet sich danach, ob die Wertsteigerung des Investmentfonds aus Erträgen (z.B. Zinsen, Dividenden) oder aus Wertzuwächsen (z.B. Kursgewinnen, Wertsteigerung einer Immobilie) resuliert.
Investmentfondserträge, wie zum Beispiel Dividenden, Zinseinnahmen oder Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften, unterliegen der Kapitalertragsteuer. Das depotführende Institut kann jedoch vom der Besteuerung absehen, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt wurde, oder wenn eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Wertzuwächse, hierzu gehören zum Beispiel Kursgewinne, sind steuerfrei.
Meist am Anfang eines Jahres erhalten Anleger eine Aufstellung der im Vorjahr erzielten Erträge. Aus ihr ist unter anderem ersichtlich, zu wieviel Prozent die Wertsteigerung des Investmentfonds aus steuerfreien Wertzuwächsen (steuerfreie Erträgen) und zu wieviel Prozent eine Wertsteigerung aus steuerpflichtigen Erträgen resultiert. Falls kein Freistellungsauftrag vorliegt oder das Freistellungsvolumen bereits ausgeschöpft ist, unterliegt die Hälfte der Dividendenerträge zu 20 Prozent der Kapitalertragsteuer. Zinseinkünfte hingegen werden vollständig zu 30 Prozent der Kapitalertragsbesteuerung unterworfen. Diese Beträge behält das jeweilige Kreditinstitut ein und leitet sie direkt an den Fiskus weiter. Liegt das zu versteuernde Einkommen des Anlegers unter 50.000 € so bekommt er im Rahmen seiner jährlichen Einkommensteuererklärung ein Teil der bereits vom Fiskus vereinnahmten Kapitalertragsteuer zurück gezahlt.
Für alle Kapitalanlagen steht ein Werbungskostenpauschbetrag von insgesamt 51 € zur Verfügung. Übersteigen jedoch die tatsächlichen Aufwendungen diesen Betrag, lohnt sich der Einzelnachweis der Kosten. Typische Werbungskosten bei Fondsanlagen sind zum Beispiel: Depotgebühren, Kosten für Fachzeitschriften und Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer) die mit der Fondsanlage im Zusamenhang stehen. Der Ausgabeaufschlag, der beim Kauf des Fonds anfällt, gehört nicht zu den Werbungskosten.