Erweitert beschränkte Steuerpflicht
Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die
in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und
in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und
weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.
Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 2 AStG