Erweitert beschränkte Steuerpflicht

Die erweitert beschränkte Steuerpflicht greift für natürliche Personen, die

  1. in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind und

  2. in den letzten 10 Jahren vor der Verlegung ihres Wohnsitzes insgesamt 5 Jahre als deutsche Staatsbürger unbeschränkt steuerpflichtig waren und

  3. weiterhin im Inland (Deutschland) wesentliche wirtschaftliche Interessen haben.

Liegt eine erweitert beschränkte Steuerpflicht vor, dann unterliegen alle nicht ausländischen Einkünfte der deutschen Besteuerung.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Steuerpflicht

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 2 AStG

  2. § 2 EStG