Dissertation

Ein Promotionsstudium gilt als Zweitstudium und ist deswegen steuerlich eine Fortbildung. Die Kosten der Dissertation können Sie deshalb unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Fortbildungskosten

  2. Werbungskosten

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. R 9.2 LStR