[] … Wer sich erfolglos um ein Mandat im Europäischen Parlament bewirbt, kann Fahrten mit dem eigenen Auto, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Arbeitsmittel, Umzugskosten sowie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Telefon und Internet nicht als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das entscheid der BFH im Fall einer Klägerin, die als Kandidatin auf der Liste ihrer Partei zur Europawahl teilgenommen hatte. Da der Listenplatz nach dem Wahlergebnis nicht für ein Mandat im Parlament …