[] … Werden einem Anleger Aktien, die er nach dem 31.12.2008 erworben hat, ohne die Zahlung einer Entschädigung entzogen, kann der Verlust steuerlich abzugsfähig sein. Das hat der BFH entschieden – und stellt sich damit gegen die Auffassung des Bundesfinanzministeriums. Im entschiedenen Fall hatte die Klägerin, eine Depotgemeinschaft in der Rechtsform einer GbR, am 14.02.2011 und am 16.01.2012 insgesamt 39.000 Namensaktien einer inländischen Aktiengesellschaft (AG) zu einem Gesamtkaufpreis von 36.262,77 …