[] … Wer sein häusliches Arbeitszimmer kaum benutzt, darf dafür keine Betriebsausgaben abziehen. Das entschied das FG Rheinland-Pfalz im Fall einer Betreiberin einer Photovoltaik-Anlage. Im konkreten Sachverhalt nahm das Arbeitszimmer 11,93qm der Gesamtwohnfläche von 149,03qm in Anspruch, Die Aufwendungen für das Arbeitszimmer lagen entsprechend bei 8,1% der Gesamtkosten für das Wohnhaus der Kläger. Der Raum wurde nur geringfügig betrieblich sowie vereinzelt privat genutzt. Das Finanzamt erkannte die …