[] … Die Steuerermäßigung für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Sie für Leistungen, die "im Haushalt" erbracht werden. Erfreulicherweise legt der BFH diesen Begriff räumlich-funktional aus. Deshalb können unter bestimmten Voraussetzungen auch Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze erbracht werden, begünstigt sein. Dazu gehören z.B. Dienstleistungen zur Reinigung und/oder Schneeräumung von öffentlichen Straßen und (Geh-)Wegen, zu der Sie als Eigentümer oder Mieter verpflichtet …