[] … Ein pensionierter Polizeibeamter ließ sich nach einer Operation stationär in einer Reha-Klinik behandeln. Die zuständige Beihilfestelle hatte ihn zuvor darüber informiert, dass ärztliche Wahlleistungen, darunter auch die Chefarztbehandlungen, nicht beihilfefähig sind. Trotzdem nahm er die Chefarztbehandlung in Anspruch und stellte nach Beendigung des Klinikaufenthaltes einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 871,48 € dafür. Die Kosten wurden nicht erstattet, weshalb der Pensionär nach erfolglosem …