[] … Diese großzügige Regelung zum Hinzuverdienst, die wegen der Corona-Krise getroffen wurde, soll laut Koalitionsvertrag entfristet werden, also auch künftig gelten. Ab Erreichen des regulären Rentenalters dürfen Senioren ohnehin unbegrenzt zu einer Altersrente hinzuverdienen. Wichtig: Für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente bleibt es weiterhin bei der früher auch für Alters-Frührentner geltenden Jahres-Hinzuverdienstgrenze von 6.300,– €. …