Steuertipps.de - Wissen, was zu tun ist.
  • Leben & Ereignisse
    • Tipps für die Steuererklärung
    • Selbstständigkeit
    • Ausbildung und Beruf
    • Haus, Wohnung und Vermietung
    • Rente, Altersvorsorge und Finanzen
    • Erbschaft und Schenkung
    • Kinder, Familie und Ehe
    • Gesundheit, Krankheit und Pflege
    • Die erste Steuererklärung
    • Steuern und mehr für Rentner
  • Shop
    • Software
    • Bücher
    • eBooks
    • Onlineberater
  • Service
    • Muster und Vorlagen
    • Steuerrechner
    • Formulare
    • Checklisten
    • Lexikon
    • Newsletter
    • Gesetze und Erlasse
    • Finanzamt suchen
    • Familienkasse suchen
    • Steuerberater suchen
    • Videos
  • Support
    • Kundenservice & Support
    • Fragen & Antworten
    • Updates zur Steuersoftware
    • Forum
    • Kundenkonto
    • Anmelden
    • Registrieren
  1. Steuertipps
  2. Suche

Typ  

Thema  

  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  •  
  • Produkt

    Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen

    Wer trotz Corona-Pandemie in 2020 jeden Arbeitstag an seine erste Tätigkeitsstätte gefahren ist, kann versuchen, dass das Finanzamt auch 2020 diese Nichtbeanstandsregelung von 230 Tagen akzeptiert. Viele Arbeitnehmer aber sind 2020 wegen der Corona-Pandemie (Homeoffice, Kurzarbeit) deutlich weniger an ihre erste Tätigkeitsstätte gefahren. Inwieweit das Finanzamt hier »pauschale Berechnungen« zulässt, ist derzeit noch nicht absehbar.

    Entfernungspauschale: Den Weg zur Arbeit als Werbungskosten absetzen
    Produkt ansehen
  • Produkt

    Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus

    Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung für die Jahre 2020 und 2021 erneut eingeführt. Sie kommt aber weiterhin auch für in der Vergangenheit angeschaffte Wirtschaftsgüter zum Einsatz. Ob die degressive Abschreibung genutzt werden darf, richtet sich also nach dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des jeweiligen Wirtschaftsgutes.

    Abschreibungen: Holen Sie das Maximum an Steuerersparnis raus
    Produkt ansehen
  • Produkt

    Die Grundrente: Alles was Sie über Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld wissen sollten

    Dabei wird unterstellt, dass am 1.7.2021 wegen der Corona-Krise keine Rentenerhöhung erfolgt. Tabelle 1: Höhe des Zuschlags brutto in Abhängigkeit von Entgeltpunkten durchschnittliche Entgeltpunkte pro Jahr Höhe des Zuschlags 0,3 314,12 € 0,35 366,47 € 0,4 418,83 € 0,45 366,47 € 0,5 314,12 € 0,55 261,77 € 0,6 209,41 € 0,65 157,06 € 0,7 104,71 € 0,75 52,35 € Fazit: Der Zuschlag auf die erreichte Rente liegt mit 418,83 € am höchsten bei Entgeltpunkten von durchschnittlich 0,4 pro Jahr.

    Die Grundrente: Alles was Sie über Grundrente, Grundsicherung und Wohngeld wissen sollten
    Produkt ansehen
  • Produkt

    Rechnungen: Was Sie als Unternehmer beachten müssen

    Weisen Sie einen zu geringen Steuerbetrag aus, also z.B. 7 %, obwohl 19 % richtig wäre, oder in der zweiten Jahreshälfte 2020 wegen der Umsatzsteuersenkung aufgrund der Corona-Pandemie 19 %, obwohl 16 % richtig wären, schulden Sie dennoch die Steuer, die sich bei Anwendung des richtigen Steuersatzes ergibt. In diesem Fall wird das Finanzamt die Umsatzsteuer aus dem vereinbarten bzw. vereinnahmten Entgelt herausrechnen und die Differenz von Ihnen verlangen.

    Rechnungen: Was Sie als Unternehmer beachten müssen
    Produkt ansehen
  • News

    Istbesteuerung: Mehr Liquidität in der Coronakrise!

    Aber in der momentanen Coronakrise kann das ein Problem sein. Es gibt aber einen Ausweg. Zurzeit dauert es unter Umständen lange, bis Ihr Kunde Ihre Rechnung begleichen kann. Wenn Sie dann, wie eingangs beschrieben, die Umsatzsteuer »vorfinanzieren«, haben Sie zwar Ausgaben – denen aber (noch) keine Einnahmen gegenüber stehen. Hier kann die sogenannte »Istbesteuerung« ein Ausweg sein. Was ist die »Istbesteuerung«?

    Istbesteuerung: Mehr Liquidität in der Coronakrise!
    News ansehen
  • Produkt

    Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern

    Entlastungsbetrag pro Jahr bis 2019 2020 und 2021 ab 2022 mit einem Kind 1.908,– € 4.008,– € 1.908,– € für jedes weitere Kind zusätzlich (Erhöhungsbetrag) 240,– € 240,– € 240,– € Durch das Zweite Corona -Steuerhilfegesetz wurde der Entlastungsbetrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 um jeweils 2.100,– € erhöht. Der Feibetrag wird beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, und zwar in der Steuerklasse II.

    Minderjährige Kinder: Kindergeld und Steuervorteile für Eltern
    Produkt ansehen
  • News

    Kassenbuch: Auch die Hosentasche kann eine Kasse sein

    Entscheidend für die Aufzeichnungspflicht ist demnach allein, dass Bareinnahmen zufließen, aber nicht, wo sie hingepackt werden. auch interessant: kostenloser Ratgeber: Coronakrise – Hilfen vom Staat für Selbstständige Die Mehrwertsteuersenkung: Hinweise und Gestaltungstipps (AI)

    Kassenbuch: Auch die Hosentasche kann eine Kasse sein
    News ansehen
  • News

    Verbindliche Auskunft vom Finanzamt beantragen: So geht's

    Ist in dieser Zeit eine Entscheidung nicht möglich, muss das Finanzamt Ihnen die Gründe dafür mitteilen. auch interessant: Anlage EÜR 2019 - Ausfülltipps Großer Musterfall 2019: praxisnahe Beispiele und Ausfüllhilfen Kostenloser Ratgeber: Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige (MB, AI)

    Verbindliche Auskunft vom Finanzamt beantragen: So geht's
    News ansehen
  • News

    Kleinunternehmergrenze bei Umsatz von 0 Euro im Gründungsjahr

    Denn ob Sie im Folgejahr als Kleinunternehmer gelten oder nicht, kann für Sie einen Unterschied von mehreren Tausend Euro ausmachen. auch interessant: Ratgeber Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren Ratgeber Basiswissen Umsatzsteuer: Fristen und Erklärungen GRATIS Coronakrise: Hilfen vom Staat für Selbstständige (AI)

    Kleinunternehmergrenze bei Umsatz von 0 Euro im Gründungsjahr
    News ansehen
  • News

    Mehr Schein als Sein bei der UniProfiRente

    Um diese Garantie zu erfüllen, erfolgen häufig Umschichtungen von Aktienfonds in Rentenfonds bei stark sinkenden Aktienkursen wie in der Finanzkrise 2008, Eurokrise 2012 und Coronakrise 2020.  Nachteil dieser Strategie: Sind die Kurse erst einmal im Keller, steht schlimmstenfalls bloß noch ein Bruchteil der Beiträge für den Rentenfonds zur Verfügung.

    Mehr Schein als Sein bei der UniProfiRente
    News ansehen
  • 1
  • 2
  • 10
  • 11
  • 12

(112 Ergebnisse)

  • Impressum
  • |
  • AGB
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookies
  • Kontakt
  • Zahlung & Lieferung
  • Verlag
  • Karriere
TrustedShops Logo
schließen schließen
Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Portal Geldtipps.de ist nicht mehr verfügbar. Sie werden jetzt auf Steuertipps.de weitergeleitet, dort können Sie entweder über die Suchfunktion oder über die Navigation Informationen und Produkte zu Geldtipps-Themen finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuertipps-Team

schließen schließen
Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Inhalte unter Rechtstipps.de sind nicht mehr verfügbar. Sie finden die Rechtstipps-Produkte und -Services nun im Steuertipps.de-Shop, zu dem Sie gerade weitergeleitet wurden. Verwenden Sie dazu bitte die Navigation oder die Suche im Steuertipps.de-Shop.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Steuertipps-Team