… Pflegebedingte Aufwendungen dürfen Sie in nachgewiesener Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abziehen, wenn es sich um pflegebedingte Kosten handelt für Sie selbst, Ihren Ehepartner und/oder Ihr Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld haben; einen Angehörigen oder eine Ihnen nahestehende Person. Auch hier zieht das Finanzamt automatisch die zumutbare Belastung ab. …