Steuerlexikon Aufmerksamkeiten … Aufmerksamkeiten sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die durch betriebliche Interessen veranlasst sind. Steuerfrei bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60,– €. Geldzuwendungen gehören demgegenüber zum Arbeitslohn. Typische Aufmerksamkeiten sind: Blumen, Genussmittel, Tonträger. Zu den Aufmerksamkeiten gehören auch Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt. Dasselbe gilt für Speisen, die der Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Bahnhofsmission … Eine nebenberufliche Tätigkeit bei einer Bahnhofsmission enthält in den meisten Fällen auch steuerlich begünstigte Pflege- und Betreuungsleistungen. Aus Gründen der Vereinfachung können diese Leistungen mit 60 % angesetzt werden. Damit können für 60 % des Entgelts steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Steuerfrei bleiben somit 60 % des Entgelts, jedoch höchstens 2.400,– € im Kalenderjahr über die so genannte Übungsleiterpauschale. Eine Abweichung von dieser 60-Prozent-Regelung nach …Ansehen
Steuerlexikon Barlohnumwandlung … Bei einer Bahrlohnumwandlung (Gehaltsumwandlung) erfolgt eine Umwandlung von Arbeitslohn in steuerbegünstigte Zuschüsse. Der Gehaltsumwandlung liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Grunde. Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung kann der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zahlen. Das gleiche gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung öffentlicher …Ansehen
Steuerlexikon Beigeordnete … Aufwandsentschädigungen an Beigeordnete sind: bei einer hauptamtlich tätigen Person steuerfrei, bei einer ehrenamtlich tätigen Person in Höhe von einem Drittel der gewährten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 200,– € monatlich steuerfrei. Bei haupt- oder ehrenamtlich tätigen Personen kann in der Regel ohne weitere Nachweise ein steuerlich anzuerkennender Aufwand von 200,– € monatlich angenommen werden. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG R 3.12 Abs. 3 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Bergbau … Leistungen aus öffentlichen Mitteln an Arbeitnehmer des Steinkohlen-, Pechkohlen- und Erzbergbaus, des Braunkohlentiefbaus und der Eisen- und Stahlindustrie aus Anlass von Stilllegungs-, Einschränkungs-, Umstellungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen waren steuerfrei. Die Steuerfreiheit wurde mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufgehoben. § 3 Nr. 46 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Bergmannsprämien … Die Bergmannsprämie war eine Prämie für Arbeitnehmer des Bergbaus, die sie für jede unter Tage verfahrene volle Schicht erhalten haben. Die Prämien, die nach dem Gesetz über Bergmannsprämien gewährt wurden, gehörten zu den steuerfreien Einnahmen und auf sie wurden auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Seit dem 01.01.2008 gibt es die Bergmannsprämien nicht mehr: Das Gesetz über Bergmannsprämien wurde aufgehoben. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 46 Einkommensteuergesetz wurde daher ebenfalls …Ansehen
Steuerlexikon Berufskraftfahrer … Berufskraftfahrer üben eine Tätigkeit auf einem Fahrzeug und damit eine Fahrtätigkeit aus. Eine Fahrtätigkeit liegt auch bei Straßenbahnführern, Linienbusfahrern, Beton- und Kiesfahrern, Lokführern sowie dem Zugbegleitpersonal, Taxifahrern, Berufskraftfahrern und Beifahrern vor. Jede Fahrt ist steuerlich eine Auswärtstätigkeit. Absetzbar sind deshalb Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und nachgewiesene Übernachtungskosten. Der Arbeitgeber des Berufskraftfahrers kann den Verpflegungsmehraufwand …Ansehen
Steuerlexikon Berufsschule … Entstehen einem Auszubildenden Fahrtkosten für den Besuch der Berufsschule, so kann der Arbeitgeber diese Kosten steuerfrei erstatten. Die Fahrten zur Berufsschule gelten als Auswärtstätigkeit. da es sich bei der Bildungsstätte um keine regelmäßige Einrichtung des Arbeitgebers handelt. Willigt der Arbeitgeber nicht in eine Erstattung der Fahrtkosten ein, kann der Auszubildende entstandene Fahrtkosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend machen. Hierfür kann …Ansehen
Steuerlexikon Betriebsveranstaltung … Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer üblichen Betriebsveranstaltung Zuwendungen, so sind diese steuerfrei, wenn sie ganz überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Zudem muss allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Veranstaltung offen stehen. Hierfür ist ausreichend, wenn die Veranstaltung allen Mitgliedern einer Organisationseinheit (z.B. Arbeitsgruppe, Abteilung) zugänglich ist. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten Weihnachtsfeiern, Jubiläumsfeiern und Betriebsausflüge. Ob eine betriebliche …Ansehen
Steuerlexikon Betriebversammlung … Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung (nach § 44 Betriebsverfassungsgesetz), so entsteht steuerpflichtiger Arbeitslohn. Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehört auch der Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers. …Ansehen