Steuerlexikon Abfindung … Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einen Geldbetrag als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall, so bezeichnet man diese Zahlung als Abfindung. Diese Zahlung erhält der Entlassene allerdings nicht brutto, da Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag anfallen. Rechtslage seit 1.1.2006: Seit dem 1.1.2006 wird für gezahlte Abfindungen kein Freibetrag mehr gewährt. Die Abfindung wird seitdem in voller Höhe besteuert, jedoch nicht mit dem üblichen …Ansehen
Steuerlexikon AktienÜberlassung … Rechtslage seit 01.01.2009 Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Aktien, Genussscheine oder sonstige Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers kommt ein steuer- und abgabenfreier Höchstbetrag in Höhe von 360,– € zur Anwendung. Arbeitnehmer haben die Wahl die Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung oder zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn zu erwerben. Berechtigt sind alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis bei Abgabe des Verkaufsangebotes durch den Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Abschlagszahlung … Abschlagszahlung beim Arbeitslohn Werden Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, so ist es zulässig, die Lohnsteuer erst bei endgültiger Lohnabrechnung einzubehalten. Dies gilt jedoch nur, wenn die geleistete Abschlagszahlung annähernd dem bereits verdienten Lohn entspricht und die Auszahlung des Restarbeitslohnes im Rahmen einer endgültigen Lohnabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Lohnabrechnungszeitraum nicht mehr als fünf Wochen …Ansehen
Steuerlexikon Anwesenheitsprämien … Vom Arbeitgeber gezahlte Anwesenheitsprämien gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Apothekerzuschüsse … Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberanteil … Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers unterliegt nicht der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt. Insofern der Arbeitgeber einen höheren Beitrag leistet, ist dieser Mehrbetrag steuerpflichtig. Sonderfälle gelten bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Generell ist dies bei einer Kapitalbeteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers von über 50 …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberdarlehen … Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen aus, so müssen genaue Vereinbarungen zu Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und zu den Sicherheiten getroffen werden. Wird dies versäumt, ist das Darlehen im vollen Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Zu einer Besteuerung eines ansonsten steuerfreien Darlehens kann es auch kommen, wenn der Arbeitgeber auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet. Auch in diesem Fall ist das Darlehen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber / Forderungserlass … Steuerpflichtiger Arbeitslohn entsteht, wenn ein Arbeitgeber eine Forderung, die er gegenüber seinem Arbeitnehmer hat, nicht mehr einfordert und damit die Forderung dem Arbeitnehmer erlässt. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeber … Als Arbeitgeber gilt eine natürliche Person oder eine juristische Person, ferner eine Personenvereinigung (z.B. Personengesellschaft) oder eine Vermögensmasse, welcher der Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung (zum Beispiel Arbeitsvertrag) seine Arbeitskraft schuldet. Zudem muss der Arbeitnehmer verpflichtet sein, den Weisungen dieser Person/Personenvereinigung/Vermögensmasse zu folgen, und in dessen Betrieb eingegliedert sein. Des Weiteren gilt auch eine Person/Personenvereinigung …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitnehmer … Als Arbeitnehmer gelten Personen die in einem öffentlichen oder privaten Dienstverhältnis stehen oder standen und die aus diesem Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Wesentliche Merkmale einer Arbeitnehmertätigkeit sind: Weisungsgebundenheit bezüglich Art, Dauer, Zeitpunkt, Ort und Durchführung der Arbeitstätigkeit; kein unternehmerisches Risiko; zudem schuldet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft und ist in den Organismus des Unternehmens eingegliedert. Die Arbeitnehmereigenschaft liegt nicht nur …Ansehen