Steuerlexikon Sprachkurs … Wird ein Sprachkurs oder eine Sprachreise während einer Berufsausbildung absolviert, können entstandene Kosten als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Wird ein der beruflichen Fortbildung dienender Sprachkurs im Ausland absolviert, gilt er immer als privat mit veranlasst. Die Kosten eines Auslandsprachkurses sind daher in einen privaten und beruflichen Teil aufzuteilen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 24.2.2011, VI R 12/10). …Ansehen
Steuerlexikon Zeitschriften … Es können aber auch Sonderausgaben sein, wenn die Literatur etwa für die eigene Berufsausbildung angeschafft wird. Die Voraussetzung der überwiegend beruflichen Verwendung bedeutet im Klartext, dass Finanzbeamte bei jedem Buch untersuchen, ob es sich tatsächlich um ein Arbeitsmittel handelt. Das ist bei spezieller Fachliteratur noch relativ einfach zu beurteilen, da ein privates Interesse an der Lektüre kaum vorhanden ist. Schwieriger wird es da schon bei allgemein bildender Literatur. …Ansehen
Steuerlexikon BAföG - Leistungen … Ausbildungsbeihilfen wie das BAföG sind steuerfrei. Das gilt sowohl für den Zuschuss (also den Teil, der nicht zurückgezahlt werden muss) als auch für den Darlehensanteil (§ 3 Nr. 11 EStG). Die BAföG-Rückzahlungen (Darlehensanteil) können Sie nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen absetzen. Der BAföG-Zuschuss gehört zu den Einkünften und Bezügen des Kindes und muss seit 01.01.2012 bei der Berechnung der Einkommensgrenze für das Kindergeld nicht mehr berücksichtigt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Fortbildungskosten … Von diesen Kosten sind die Ausbildungskosten abzugrenzen. Fortbildungskosten können bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Fortbildungskosten, so können diese steuerfrei vereinnahmt werden. Der Werbungskostenabzug entfällt jedoch in diesem Fall. …Ansehen
Steuerlexikon Weiterbildungskosten … Von diesen Kosten sind die Ausbildungskosten abzugrenzen. Weiterbildungskosten können bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Weiterbildungskosten, so können diese steuerfrei vereinnahmt werden. Der Werbungskostenabzug entfällt jedoch in diesem Fall. …Ansehen
Steuerlexikon Abfindung … Zahlt der Arbeitgeber aufgrund der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses einen Geldbetrag als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall, so bezeichnet man diese Zahlung als Abfindung. Diese Zahlung erhält der Entlassene allerdings nicht brutto, da Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag anfallen. Rechtslage seit 1.1.2006: Seit dem 1.1.2006 wird für gezahlte Abfindungen kein Freibetrag mehr gewährt. Die Abfindung wird seitdem in voller Höhe besteuert, jedoch nicht mit dem üblichen …Ansehen
Steuerlexikon Abschlagszahlung … Abschlagszahlung beim Arbeitslohn Werden Abschlagszahlungen vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, so ist es zulässig, die Lohnsteuer erst bei endgültiger Lohnabrechnung einzubehalten. Dies gilt jedoch nur, wenn die geleistete Abschlagszahlung annähernd dem bereits verdienten Lohn entspricht und die Auszahlung des Restarbeitslohnes im Rahmen einer endgültigen Lohnabrechnung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Des Weiteren ist zu beachten, dass der Lohnabrechnungszeitraum nicht mehr als fünf Wochen …Ansehen
Steuerlexikon Anwesenheitsprämien … Vom Arbeitgeber gezahlte Anwesenheitsprämien gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Apothekerzuschüsse … Zulagen (z.B. Dienstalterszulage, Kinderzulage), die die Apothekerkammer zahlt, gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dabei ist ohne Bedeutung, ob die Zuschüsse durch den Arbeitgeber oder die Apothekerkammer gezahlt werden. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitgeberanteil … Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers unterliegt nicht der Besteuerung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtanteil zahlt. Insofern der Arbeitgeber einen höheren Beitrag leistet, ist dieser Mehrbetrag steuerpflichtig. Sonderfälle gelten bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben. Generell ist dies bei einer Kapitalbeteiligung des Gesellschafter-Geschäftsführers von über 50 …Ansehen