Steuerlexikon Xylophon / Xylofon … Befindet es sich im steuerlich anerkannten Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz, spricht dies für eine berufliche Nutzung. …Ansehen
Steuerlexikon Büroausstattung … Zu den Kosten für ein Arbeitszimmer gehören nicht die Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände (Büroausstattung). Diese Kosten sind daher in den abzugsfähigen Höchstbetrag von 1.250,– € nicht mit einzubeziehen. § 9 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Repräsentationsaufwand … Hierzu könnte es zum Beispiel kommen, wenn das Arbeitszimmer mit wertvollen Möbeln ausgestattet ist oder ein sehr teures Geschäftsauto zum Betriebsvermögen gehört. Das Finanzamt kann dann zu der Ansicht gelangen, dass diese Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören und damit nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden können. …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsmittel … Zu den Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel: Telefon, Telefax, Anrufbeantworter, Computer und Zubehörteile, Taschenrechner, Einrichtungsgegenstände für das häusliche Arbeitszimmer (z.B. Schreibtisch, Stühle, Schränke, Regale, Lampen, Papierkorb, Pinnwand, Uhr), Fachliteratur, Diktiergeräte, Berufskleidung. Auch Gegenstände, die zuvor ausschließlich privat genutzt wurden, können als Arbeitsmittel anerkannt werden. Die Überführung in den beruflichen Bereich sollte per Beleg dokumentiert werden. …Ansehen
Steuerlexikon Vorläufige Steuerfestsetzung … Das waren zum Beispiel Verfahren zu den Steuerberatungskosten und zum Arbeitszimmer (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorläufigkeit betrifft nicht den gesamten Steuerbescheid, sondern nur einen oder auch mehrere einzelne Punkte. Der Steuerbescheid bleibt deshalb auch nur in diesen Punkten offen. Nur diese Punkte können später noch geändert werden. Alles andere nicht mehr. …Ansehen
Produkt Vermietung möblierter Wohnung: Was ist absetzbar? … Eigentlich verlangt die Finanzverwaltung – außer beim Arbeitszimmer – eine Aufteilung nach der Nutzfläche (R 21.1 Abs. 5 EStR). Die Erfahrung zeigt jedoch, dass kaum ein Finanzbeamter die von Ihnen vorgenommene Aufteilung nach der Wohnfläche beanstandet. Außerdem ist die Aufteilung nach der Wohnfläche nicht nur viel einfacher (auch für den Finanzbeamten), sie ist auch fast immer günstiger (für Sie). …Ansehen
Arbeitshilfe Die vereinfachte Einkommensteuererklärung: Arbeitserleichterung für Durchschnitts-Steuerzahler … Bezogen auf die Ausgaben gehören die Kosten für ein Arbeitszimmer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung (häusliches Arbeitszimmer), doppelte Haushaltsführung oder Sonderaufwendungen für einen Einsatzortwechsel nicht in den Mantelbogen für die vereinfachte Steuererklärung. An dieser Stelle sei allerdings betont, dass das nicht bedeutet, dass Arbeitnehmer diese Einkünfte und Ausgaben nicht steuerlich absetzen können. Sie müssen dafür allerdings eine herkömmliche Steuererklärung abgeben. …Ansehen
Produkt Fort- und Weiterbildung: Möglichst viele Kosten absetzen … Sie lernt fast ausschließlich in ihrem häuslichen Arbeitszimmer und muss nur wenige Präsenzveranstaltungen besuchen. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt des Lernens im häuslichen Arbeitszimmer, auch findet die berufliche Betätigung dort statt, sodass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Maren kann die Arbeitszimmerkosten einzeln nachweisen oder die Jahrespauschale von 1.260,– € absetzen. Anke absolviert ein Zweitstudium in Vollzeit. …Ansehen
News & Ratgeber Arbeitszimmer & Homeofficebei Selbstständigen … Du hast zuhause ein richtiges Arbeitszimmer, bzw. fachlich korrekt: ein sogenanntes »häusliches Arbeitszimmer«, wenn das Arbeitszimmer diese Voraussetzungen erfüllt: Es ist häuslich: Ist dein Arbeitszimmer ein Zimmer in deiner privaten Wohnung oder in deinem Einfamilienhaus, dann ist es auch häuslich. Es spielt keine Rolle, ob du zur Miete wohnst oder ob die Wohnung/das Haus dir gehören. …Ansehen
News & Ratgeber Steuererklärung: Die Basics … Neben Bewerbungskosten und Fachbüchern für deinen Job kannst du auch deinen Arbeitsweg und Ausgaben für das Homeoffice oder dein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Sogar deine Weiterbildung, die du vor oder während deiner beruflichen Karriere machst, kann deine Steuerlast verringern. Aber du hast wahrscheinlich nicht nur Werbungskosten, sondern auch Ausgaben für Versicherungen, Handwerker und Krankheitskosten. …Ansehen