2. Beratung und Finanzierung

Beratungsstellen, Leistungen der Pflegekasse und Krankenkasse, öffentliche Fördermittel, Abzug von Kosten in der Steuererklärung

Die Wohnberatungsstellen der Gemeinden, Kirchen und Wohlfahrtsverbände, die Verbraucherzentralen sowie weitere unabhängige und regionale Beratungsstellen sind gute Anlaufstellen für eine Beratung zum altersgerechten Umbau Ihrer Immobilie. Wer Mitglied in einem Haus- und Grundbesitzverein ist, kann auch dort geeignete Beratung erhalten. Bei allen Beratungsangeboten können Interessierte Wissenswertes zu Umbau- und Finanzierungsmöglichkeiten erfahren oder auch Adressen von seniorenerfahrenen Handwerkern oder Architekten erhalten. Manchmal ist auch schon das Telefonbuch eine Hilfe, inzwischen haben sich auch verschiedene Bauhandwerker auf Ältere spezialisiert.

Wenn Sie Pflegeleistungen erhalten oder beantragt haben, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung bei einem der in den Bundesländern errichteten Pflegestützpunkte.

Unter www.wohnungsanpassung-bag.de finden Sie eine Übersicht der Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Betreiber der Webseite ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG); dieser Verein versteht sich als Interessenvertretung für die Wohnungsanpassung und Wohnungsberatung. Telefonisch ist die BAG unter 030/47474700 zu erreichen.

2.1 Finanzierung: Krankenkasse und Pflegekassen

Altersgerechter umbauen heißt nicht immer, dass gleich Türen verbreitert oder Wände versetzt werden müssen. Manchmal reichen schon wie z.B. ein Badewannenlift aus. Wenn den ein Arzt verschreibt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür.

Zuvor überprüft sie, inwieweit die Verschreibung den Kriterien einer Standardversorgung entspricht: Das Hilfsmittel muss zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich sein und darf nicht als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens angesehen werden. Welche Hilfsmittel Krankenkassen in welcher Situation übernehmen, ist im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt.

Auch Kosten für Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt werden, sollten Sie beantragen. Denn das Verzeichnis wird immer wieder aktualisiert – vielleicht bekommen Sie Ihre Kosten also tatsächlich erstattet. Einen Versuch ist es immer Wert.

Die Hilfsmittel müssen immer klar durch den Arzt deklariert werden, sonst kommt es zu unnötigen Rückfragen und Verzögerungen.

Die Pflegekasse erstattet Kosten für Pflegehilfsmittel und bauliche Verbesserungen. So übernimmt sie z.B. die Kosten für das Pflegebett oder für einen Hausnotruf und erstattet die Ausgaben für die Verbreiterung der Türen, den Umbau der Küche oder den Einbau eines Treppenlifts.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Antragsteller pflegebedürftig ist. Der Zuschuss für einen Umbau beträgt maximal 4.000 Euro pro Maßnahme. Als Maßnahme gelten alle zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommenen Veränderungen. Verändert sich der Zustand des zu Pflegenden und sind erneut Maßnahmen notwendig, kann die Unterstützung ein weiteres Mal beantragt werden.

2.2 Finanzierung: Öffentliche Fördermittel

Als Immobilieneigentümer können Sie für den altersgerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses auch Fördermittel der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW-Bank) erhalten. Sogar für Mieter, die die Wohnung oder das Haus mit Zustimmung ihres Vermieters umbauen, stehen die Fördermittel zur Verfügung.

Mit dem Geld aus dem Programm Altersgerecht Umbauen können Wohnungen modernisiert, barrierefrei oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Neben den Maßnahmen in Wohnungen können zusätzliche Barrieren reduzierende Investitionen z.B. beim Hauszugang oder im Treppenhaus gefördert werden. Unterstützt wird auch der Kauf von Wohnungen, die den Kriterien des Programms entsprechen.

Pro Wohneinheit vergibt die KfW einen extrem zinsgünstigen Kredit von maximal 50.000 Euro. Je nach Laufzeit des Darlehens ist die Vereinbarung bis zu fünf tilgungsfreier Jahre möglich, die beiden ersten Jahre sind in jedem Fall tilgungsfrei. Die maximale Laufzeit des Kredits beträgt 30 Jahre, die Zinsbindung fünf oder zehn Jahre. Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Hausbank.

Informationen dazu erhalten Sie beim kostenfreien Servicetelefon der KfW unter 0800/5399002.

Auch viele Bundesländer fördern Barrieren reduzierende Umbaumaßnahmen oder die Schaffung barrierefreien Wohnraums – meist mit Darlehen, manche Länder vergeben aber auch Zuschüsse. Die Landesbanken stellen entweder Mittel aus eigenen Programmen zur Verfügung oder vermitteln die KfW-Darlehen und verbilligen den ohnehin günstigen Darlehenszins noch zusätzlich.

Manchmal hilft auch die Kommune weiter. Was wer in welcher Höhe unterstützt, erfragen Sie am besten beim eigenen Rathaus oder Bauamt.

Im Internet finden Sie unter www.kfw.de umfangreiche Informationen zum Programm der KfW. Auch die Landesbanken beschreiben ihre Fördermaßnahmen und die entsprechenden Voraussetzungen ausgiebig auf ihren Webseiten. Unter www.baufoerderer.de finden Sie die Internetadresse des jeweiligen Kreditinstituts sowie Beschreibungen der Förderprogramme. Doch Achtung: Diese sind nicht immer auf dem aktuellsten Stand.

2.3 Umbaukosten in der Steuererklärung

Die Ausgaben für einen altersgerechten Umbau können Sie in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Allerdings müssen Sie mit einem Attest nachweisen können, dass der Umbau aus medizinischer Sicht notwendig war, z.B. aufgrund einer Erkrankung oder Ihres Alters.

Das Finanzamt akzeptiert Maßnahmen wie die Schaffung eines barrierefreien Hauszugangs, den Einbau einer Sitzwanne, die Verbreiterung der Türen o.Ä. Absetzbar sind nur Standardausfertigungen, Luxusausführungen erkennt der Fiskus nicht an.