Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Anlage R (Einkünfte aus Renten)

    Die Anlage R, in der alle gängigen Rentenleistungen angegeben werden, wird für immer mehr Menschen relevant. Denn seit einigen Jahren ist ein Teil des Renteneinkommens steuerpflichtig. Deshalb werden hier die wichtigsten Bestandteile der Anlage erklärt.

  • Anlage Kind

    Manche Ausgaben, die mit der Kindererziehung zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Wer möchte, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden, muss für jeden Nachkommen separat die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ausfüllen. 

  • Anlage AV

    Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. Denn dieser Antrag ist nötig, um eine entsprechende Förderung durch das Finanzamt aufgrund der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zu erhalten.

  • Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

    Für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.

  • Anlage Vorsorgeaufwand

    In der Anlage Vorsorgeaufwand sind alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge anzugeben und als Sonderausgaben geltend zu machen. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen soiwe Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden. 

  • Anlage U (Unterhaltszahlungen)

    Mit der Anlage U machen Sie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.

  • Anlage S - Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

    Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss. 

  • Lohnsteuer-Anmeldung

    Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb festangestellte Mitarbeiter, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, monatlich, vierteljährlich oder jährlich die von Ihnen abzuführende Lohnsteuer beim Finanzamt anzumelden. Für die Anmeldung nutzen Sie den amtlichen Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung.

  • Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)

    Wenn Sie als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage SZE ausfüllen und zusammen mit Ihrer Gewinnermittlung einreichen.

  • Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)

    Haben Sie in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, sind Sie verpflichtet, zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Verzeichnis der Anlagegüter abzugeben. Dafür können Sie den amtlichen Vordruck Anlage AV EÜR nutzen.