Anlage Unterhalt
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Mit der Anlage U macht man Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.
In der Anlage Vorsorgeaufwand werden alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge angegeben. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden.
Die Anlage SO ist das Steuerformular für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen.
Die Anlage R, in der alle gängigen Rentenleistungen angegeben werden, wird für immer mehr Menschen relevant. Denn seit einigen Jahren ist ein Teil des Renteneinkommens steuerpflichtig. Deshalb werden hier die wichtigsten Bestandteile der Anlage erklärt.
Wer als Steuerpflichtiger Gewinne aus der Vermietung oder Verpachtung von Häusern, Wohnungen oder sonstigen Immobilien erzielt, muss über diese bei seiner Einkommensteuererklärung separat in der sogenannten Anlage V Auskunft geben.
Die Anlage KAP dient der Erfassung von Kapitaleinkünften. Durch die Abgeltungsteuer ist sie meist nicht mehr verpflichtend, kann aber in bestimmten Fällen weiterhin sinnvoll sein. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben gemacht werden müssen, wird hier übersichtlich dargestellt.
Jeder Steuerzahler, der Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und eine Lohnsteuerkarte hat, muss die Anlage N ausfüllen. Angaben zur doppelten Haushaltsführung werden in einem eigenen Formular erfasst (Anlage N – Doppelte Haushaltsführung).
Manche Ausgaben, die mit der Kindererziehung zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Wer möchte, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden, muss für jedes Kind separat die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ausfüllen.