Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Anlage Kind

    Manche Ausgaben, die mit der Kindererziehung zusammenhängen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Wer möchte, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden, muss für jedes Kind separat die entsprechende Anlage zur Steuererklärung ausfüllen. 

  • Anlage R (Einkünfte aus Renten)

    Die Anlage R, in der alle gängigen Rentenleistungen angegeben werden, wird für immer mehr Menschen relevant. Denn seit einigen Jahren ist ein Teil des Renteneinkommens steuerpflichtig. Deshalb werden hier die wichtigsten Bestandteile der Anlage erklärt.

  • Anlage AV

    Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen. 

  • Anlage SO (Sonstige Einkünfte)

    Die Anlage SO ist das Steuerformular für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.

  • Anlage Vorsorgeaufwand

    In der Anlage Vorsorgeaufwand werden alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge angegeben. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden.

  • Anlage U (Unterhaltszahlungen)

    Mit der Anlage U macht man Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.

  • Anlage Unterhalt

    Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.

  • Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)

    Wer als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet ist und darin nicht abziehbare Schuldzinsen angibt, muss zusätzlich die Anlage SZ ausfüllen und gemeinsam mit der Gewinnermittlung einreichen.

  • Anlage S - Formular für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

    Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss.

  • Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Die Anlage G zur Steuererklärung ist grundsätzlich von jedem auszufüllen, der Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat. Im besten Fall führen die Angaben innerhalb dieses Formulars dazu, dass keinerlei Einkommensteuer bezahlt werden muss, da diese mit der bereits bezahlten Gewerbesteuer verrechnet wird.