Anlage AV
Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen.
Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.
Wer mithilfe der Riester-Rente für die Altersvorsorge spart, sollte in jedem Fall die Anlage AV zur Steuererklärung kennen.
Die Anlage KAP dient der Erfassung von Kapitaleinkünften. Durch die Abgeltungsteuer ist sie meist nicht mehr verpflichtend, kann aber in bestimmten Fällen weiterhin sinnvoll sein. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben gemacht werden müssen, wird hier übersichtlich dargestellt.
Die Anlage SO ist das Steuerformular für alle sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG, wie z.B. Unterhaltsleistungen oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften.
In der Anlage Vorsorgeaufwand werden alle Versicherungsbeiträge für die Altersvorsorge angegeben. Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, können auch Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen bis zu den Höchstbeträgen geltend gemacht werden.
Mit der Anlage U macht man Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittingverfahrens geltend.
Alle Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen, wie zum Beispiel Eltern oder Kinder, können als außergewöhnliche Belastungen über die Anlage Unterhalt geltend gemacht werden.
Freiberufler erzielen keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Die Höhe der Einkünfte (Gewinn oder Verlust) ist in die Anlage S einzutragen, die der Steuererklärung beizufügen ist. Die Abgabe der Anlage S ist auch erforderlich, wenn der Vordruck Anlage EÜR nicht ausgefüllt werden muss.
Die Anlage G zur Steuererklärung ist grundsätzlich von jedem auszufüllen, der Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat. Im besten Fall führen die Angaben innerhalb dieses Formulars dazu, dass keinerlei Einkommensteuer bezahlt werden muss, da diese mit der bereits bezahlten Gewerbesteuer verrechnet wird.
Wer seinen Gewinn durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet. Dabei ist es unerheblich, ob die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender ausgeübt wird.
Die Anlage AV-EÜR ist Bestandteil der elektronischen Steuererklärung über ELSTER und wird zusammen mit der Anlage EÜR übermittelt.