Ermittlung der tatsächlichen Pkw-Kosten pro Kilometer

Wenn Sie Ihre Geschäftsfahrten mit dem privaten Pkw nach der Reisekostenpauschale abrechnen, ist das zwar bequem – aber viele Selbstständige könnten mit dem Nachweis der tatsächlichen Fahrzeugkosten eine höhere Steuerersparnis erzielen. Dafür müssen Sie nur einmal die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs und die Gesamtfahrleistung im betreffenden Jahr feststellen. Anhand dieser zwei Werte berechnen Sie dann den Kilometer-Kostensatz. Multiplizieren Sie diesen Satz mit den betrieblich gefahrenen Kilometern, und Sie haben die als Betriebsausgabe abziehbaren tatsächlichen Fahrtkosten. (Hinweis: Dieses Verfahren ist nur möglich, wenn Sie bei Ihrem Privat-Pkw keinen Vorsteuerabzug geltend machen.)

Sie müssen die Kosten nicht jedes Jahr erneut nachweisen. Es genügt, wenn Sie für einen Zeitraum von zwölf Monaten Belege sammeln (Kalenderjahr oder anderer 12-Monats-Zeitraum). Den daraus berechneten Kilometer-Kostensatz dürfen Sie dann so lange anwenden, wie sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern.

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