Abzugsfähige Unfallkosten Selbstständiger bei Privat-Pkw

Die Abrechnung mit der Reisekostenpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer ist für Selbstständige die einfachste Möglichkeit, die Kosten der mit dem privaten Pkw durchgeführten Betriebsfahrten dem Finanzamt gegenüber geltend zu machen: Sie müssen keine Kosten nachweisen und multiplizieren einfach die geschäftlich gefahrenen Kilometer mit der Pauschale – fertig. Zusätzlich abzugsfähig sind Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren und Garagenmiete.

Auch die Kosten eines Unfalls mit dem Privat-Pkw auf einer Geschäftsfahrt dürfen Sie in voller Höhe zusätzlich als Betriebsausgabe geltend machen. Denn Unfallkosten sind als außergewöhnliche Kosten nicht in der Pauschale enthalten. Steuerlich nicht abzugsfähig sind die Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Privatfahrt ereignet hat.

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