§ 16a SGB II
   
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -
  Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende -
   Bundesrecht
  
 Kapitel 3 – Leistungen → Abschnitt 1 – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 16a SGB II – Kommunale Eingliederungsleistungen
Zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit können die folgenden Leistungen, die für die Eingliederung der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das Erwerbsleben erforderlich sind, erbracht werden:
- 
    1.
die Betreuung minderjähriger Kinder oder von Kindern mit Behinderungen oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
 - 
    2.
die Schuldnerberatung,
 - 
    3.
die psychosoziale Betreuung,
 - 
    4.
die Suchtberatung.
 
Nummer 1 geändert durch G vom 2. 6. 2021 (BGBl I S. 1387).