Erbschaft und Hartz IV: Leistungsanspruch besteht, bis das Erbe ausgezahlt wird

 - 

Immer häufiger landen Streitfälle zum Erbe bei einem Gerichtstyp, an den man zunächst nicht denkt – nämlich bei Sozialgerichten. Dabei geht es oft um Hartz IV. Der Grund: Teile der Erbengeneration beziehen Arbeitslosengeld II und vor den Sozialgerichten wird darüber gestritten, in welcher Form und ab welchem Zeitpunkt das Erbe mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Über einen interessanten Fall hat das Sozialgericht (SG) Koblenz mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 10. Juni 2009 entschieden. Verhandelt wurde über den Fall einer 34-jährigen Frau, die mit ihren drei Töchtern Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsfähige) bezieht.

Im 2008 waren ihr 6500 Euro aus dem Erbe ihrer 2003 verstorbenen Großmutter ausgezahlt worden. Als diese starb, bezogen die Frau und ihre Kinder zwar keine ALG-II-Leistungen, wohl aber fünf Jahre später bei der Auszahlung des Erbes. Die beklagte ARGE rechnete diesen Betrag für die Dauer von zwölf Monaten in Höhe von jeweils knapp 545 Euro der Klägerin als Einkommen an.

Das Gericht befand dieses Verfahren für korrekt. Eine Erbschaft sei danach als Einkommen im Sinne des §11 SGB II anzurechnen, wenn der Zufluss aus dem Erbe zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der Erbe Grundsicherungsleistungen bezieht. Ob das schon zu dem Zeitpunkt der Fall war, als der Erbfall eintrat, sei ohne Bedeutung (Az. S 6 AS 1070/08).

Diese Rechtsauffassung ermöglicht gewisse Gestaltungen, wenn die Erbschaft nicht aus einem Geldbetrag besteht, über den ein Alleinerbe sofort nach dem Tod des Erblassers verfügen kann. Anteile an einer Erbengemeinschaft, an einer Immobilie oder an Aktienfonds müssen oft erst "zu Geld gemacht werden", bevor der einzelne Erbe tatsächlich wirtschaftlich davon profitiert. Wann das genau geschieht, liegt gesetzlich nicht fest. Es hängt teilweise – etwa bei einer Erbengemeinschaft – von Dritten ab und ist in gewissem Rahmen steuerbar.

Tipp
Wenn der Erbe erwarten kann, in wenigen Monaten einen neuen Arbeitsplatz zu erhalten und aus dem Leistungsbezug bei der ARGE auszuscheiden, kann es sinnvoll sein, mit der Verwertung des Nachlasses so lange zu warten.
Weitere News zum Thema
  • [] Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte. mehr

  • [] Ein (notarielles) Testament kann sittenwidrig und damit nicht sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken, alleinstehenden und leicht beeinflussbaren Menschen dazu benutzt, gezielt mehr

  • [] Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen unentgeltliche Übertragungen mit Beteiligung von Steuerinländern. Dabei genügt es, wenn eine der beteiligten Personen Steuerinländer ist, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat mehr

  • [] Am 8. November ist Weltschenktag: Ein noch recht junger Aktionstag, der 2015 von einem Anbieter für Erlebnisgeschenke erfunden wurde. Schlaues Marketing, das müssen wir anerkennen – aber gleichzeitig zugeben, dass auch wir gerne Geschenke bekommen! Da mehr

Weitere News zum Thema