Witwenrente, Witwenpension und Steuern: Was Hinterbliebene wissen müssen
Der Verlust eines Ehepartners bringt oft auch erhebliche finanzielle Veränderungen mit sich. Um Hinterbliebene in dieser schwierigen Phase abzusichern, gibt es verschiedene staatliche Leistungen: die Witwenrente bzw. Witwerrente für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sowie das Witwengeld (auch Witwenpension genannt) für Hinterbliebene von Beamten. Beide Leistungen sollen dazu beitragen, die finanzielle Stabilität zu erhalten.
In diesem Beitrag erfährst du, wie die Witwenrente und das Witwengeld funktionieren, welche Voraussetzungen du für einen Anspruch erfüllen musst und wie weiteres Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird. Außerdem erklären dir, welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind.
INHALT
- Wann bekommt man Witwenrente?
- Witwenrente beantragen
- Kleine oder große Witwenrente?
- Wann wird die Witwenrente erhöht?
- Muss ich die Witwenrente versteuern?
- Witwenrente in der Steuererklärung
- Einkommensanrechnung und Freibeträge
- Witwenrente bei erneuter Heirat
- Erziehungsrente: Alternative für Geschiedene
- Auszahlung der Witwenrente im Ausland
- Minijob und Witwenrente
- Steuertipps für Hinterbliebene
- FAQ: Häufige Fragen zur Witwenrente und Steuern
- Wann bekommt man Witwenpension?
- Bezüge für den Sterbemonat
- Was ist das Sterbegeld?
- Wie hoch ist die Witwenpension?
- Beamte: Hinterbliebenenbezüge und Steuern
Hinweis zur Begriffswahl: Witwenrente oder Witwerrente, Witwengeld oder Witwergeld?
Rein rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen Witwenrente und Witwerrente bzw. Witwengeld und Witwergeld: Beide Begriffe bezeichnen jeweils die Hinterbliebenenrente bzw. -pension, die nach dem Tod eines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners gezahlt wird.
Der Begriff »Witwenrente/Witwengeld« ist jedoch deutlich geläufiger und wird auch in offiziellen Informationen und Formularen häufig verwendet. Deshalb nutzen wir in diesem Beitrag meist die Bezeichnung Witwenrente/Witwengeld, unabhängig vom Geschlecht der Person, die die Rente erhält.
Wann bekommt man Witwenrente?
Die Witwenrente bzw. Witwerrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die dir als Witwe oder Witwer nach dem Tod deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners zusteht. Sie soll dir helfen, den finanziellen Verlust zumindest teilweise auszugleichen – vorausgesetzt, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt.
Tipp Kinder können einen eigenen Anspruch haben auf Halbwaisenrente oder Waisenrente. Informationen dazu findest du im Artikel »Waisenrenten«.
Witwenrente beantragen
Die Witwenrente bzw. Hinterbliebenenrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss vom Hinterbliebenen beantragt werden. Du kannst den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen – entweder online, schriftlich oder persönlich vor Ort.
Diese Unterlagen brauchst du:
- Sterbeurkunde deines verstorbenen Ehepartners
- Heiratsurkunde
- Personalausweis
- ggf. Nachweise über eigenes Einkommen
Wichtig Die Ehe muss bis zum Tod bestanden haben. Eine rechtskräftige Scheidung schließt den Anspruch aus. Ob ihr zusammen oder getrennt gelebt habt, spielt dagegen keine Rolle.
Kleine oder große Witwenrente?
Ob du die kleine oder die große Witwenrente erhältst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Kleine Witwenrente
Du bekommst 25% der Rente deines verstorbenen Partners, allerdings nur für maximal zwei Jahre. Eine Ausnahme gilt, wenn du vor 2002 geheiratet hast und dein Partner vor dem 2.1.1962 geboren wurde: Dann bekommst du die kleine Witwenrente unbegrenzt.
Voraussetzungen:
- Du bist jünger als 47 Jahre,
- Du bist nicht erwerbsgemindert und
- Du erziehst kein Kind.
Große Witwenrente
Hier bekommst du dauerhaft 55% der Rente deines verstorbenen Partners. Wenn du vor 2002 geheiratet hast und dein Partner vor dem 2.1.1962 geboren wurde, sind es sogar 60%.
Voraussetzungen:
- Du bist mindestens 47 Jahre alt (die Altersgrenze wurde schrittweise angehoben) oder
- du bist erwerbsgemindert oder
- du erziehst ein Kind unter 18 Jahren.
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Wann wird die Witwenrente erhöht?
Jedes Jahr im Juli steigen die gesetzlichen Renten, und damit auch die Witwen- bzw. Witwerrente. Diese Erhöhung erfolgt automatisch, du musst keinen Antrag stellen. Sie gilt für alle Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, unabhängig davon, ob du in Ost oder West lebst.
Muss ich die Witwenrente versteuern?
Ja – in den meisten Fällen ist die Witwenrente steuerpflichtig. Sie zählt zu den sogenannten sonstigen Einkünften und muss in der Anlage R deiner Steuererklärung angegeben werden. Wie viel du tatsächlich versteuern musst, hängt davon ab, wann die Rente begonnen hat.
Seit der Rentenreform 2005 gilt: Ein Teil der Rente bleibt steuerfrei, der Rest ist steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird beim Rentenbeginn festgelegt und bleibt dann konstant – auch wenn sich die Rentenhöhe später ändert.
Beispiel: Beginnt deine Witwenrente im Jahr 2025, liegt der steuerpflichtige Anteil bei 85%. Das bedeutet: Nur 15% deiner jährlichen Rentenzahlungen bleiben steuerfrei. Rentenerhöhungen sind übrigens voll steuerpflichtig, da sie nicht unter den ursprünglichen Freibetrag fallen.
Auch wenn du neben der Witwenrente weitere Einkünfte hast, zum Beispiel aus einer eigenen Altersrente, einem Minijob oder Kapitalerträgen, musst du diese ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Das kann sich auf deine Steuerlast auswirken und sogar zu Vorauszahlungen führen, wenn du regelmäßig über dem Grundfreibetrag liegst.
Witwenrente in der Steuererklärung
Wenn du Witwenrente bekommst, musst du diese in der Steuererklärung in der Anlage R angeben. Dort trägst du die Bruttobeträge ein, die du von der Rentenversicherung erhalten hast. Wichtig ist, dass du auch Rentenerhöhungen vollständig aufführst, denn diese sind nicht durch den Freibetrag abgedeckt und damit voll steuerpflichtig.
Ein besonderer steuerlicher Vorteil ergibt sich im Sterbejahr deines Partners: Du kannst das sogenannte Witwensplitting nutzen. Dabei wird dein Einkommen nach dem günstigeren Splittingtarif versteuert – so, als wärt ihr noch gemeinsam veranlagt. Das kann deine Steuerlast deutlich senken. Auch im Folgejahr kann dieser Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen noch gelten.
Wenn du neben der Witwenrente weitere Einkünfte hast, solltest du prüfen, ob du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Liegt dein Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag (2025: 11.604 Euro), kann das Finanzamt Vorauszahlungen verlangen.
Einkommensanrechnung und Freibeträge
Die Witwenrente ist eine wichtige Unterstützung. Sie wird aber nicht immer in voller Höhe ausgezahlt. Denn dein eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, sobald es einen bestimmten Freibetrag übersteigt.
Ab Juli 2026 gilt ein monatlicher Freibetrag von 1.122,53 Euro. Das bedeutet: Erst wenn dein Einkommen diesen Betrag übersteigt, wird deine Witwenrente gekürzt. Und zwar um 40% des übersteigenden Betrags.
Fast alle Einkommensarten werden berücksichtigt:
- eigene Altersrente
- Arbeitseinkommen
- Minijobs
- Kapitalerträge
- Mieteinnahmen
Nicht angerechnet werden:
- Grundsicherung im Alter
- staatlich geförderte Riester-Renten
Beispiel: Du erhältst monatlich 1.300 Euro aus einer eigenen Rente. Der Freibetrag liegt bei 1.122,53 Euro. Die Differenz beträgt 177,47 Euro. Davon werden 40% angerechnet – also rund 71 Euro. Deine Witwenrente wird um diesen Betrag gekürzt (Werte ab Juli 2026).
Tipp Wenn du mehrere Einkommensquellen hast, lohnt sich eine genaue Prüfung. Denn auch steuerfreie Einnahmen können unter bestimmten Umständen angerechnet werden, zum Beispiel wenn du eine Betriebsrente bekommst oder eine private Rentenversicherung ausgezahlt wird.
Witwenrente bei erneuter Heirat
Wenn du wieder heiratest, erlischt dein Anspruch auf Witwenrente – sowohl auf die kleine als auch auf die große. In bestimmten Fällen kannst du jedoch eine Abfindung erhalten. Diese soll den Wegfall der Witwenrente teilweise ausgleichen.
Die Höhe der Abfindung hängt von der Höhe deiner bisherigen Witwenrente und deinem Alter ab. Lass dich dazu am besten direkt von der Deutschen Rentenversicherung beraten.
Erziehungsrente: Alternative für Geschiedene
Die Erziehungsrente ist eine besondere Form der Hinterbliebenenrente, die sich gezielt an geschiedene Elternteile richtet. Sie wird gezahlt, wenn der geschiedene Ehepartner verstorben ist und du ein gemeinsames Kind allein erziehst.
Voraussetzungen für die Erziehungsrente
- Du bist geschieden und dein Ex-Partner bzw. deine Ex-Partnerin ist verstorben.
- Du erziehst ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren.
- Du bist nicht wieder verheiratet.
- Du erfüllst die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Mindestversicherungszeit von fünf Jahren).
Höhe der Erziehungsrente
Die Erziehungsrente wird in Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt – also so, als wärst du selbst nicht mehr arbeitsfähig. Die genaue Höhe hängt von deinen eigenen Versicherungszeiten und Entgeltpunkten ab. Sie kann also deutlich variieren, liegt aber oft über der kleinen Witwenrente, da sie auf deinen eigenen Rentenansprüchen basiert.
Besonderheiten
- Die Erziehungsrente ist steuerpflichtig und muss in der Anlage R angegeben werden.
- Sie wird nicht gekürzt, wenn du eigenes Einkommen hast – anders als bei der Witwenrente.
Auszahlung der Witwenrente im Ausland
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die Witwenrente grundsätzlich auch ins Ausland aus. Dabei ist es egal, ob du in ein EU-Land, die Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein ziehst. Auch in viele andere Länder wird die Rente überwiesen, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen.
Tipp Informationen zum Thema Rentenbesteuerung & Ausland findest du im Artikel »Rentenbesteuerung: Welches Finanzamt ist zuständig?«.
Minijob und Witwenrente
Ein Minijob kann deine Witwenrente deutlich beeinflussen – je nachdem, ob du rentenversicherungspflichtig bist oder nicht. Viele verzichten auf die Rentenversicherungspflicht, um sich die monatlichen Beiträge zu sparen. Doch das kann sich als teurer Fehler herausstellen.
Rentenversicherungspflicht: Weniger Kürzung der Witwenrente
Wenn du dich für die Rentenversicherungspflicht entscheidest, zieht die Deutsche Rentenversicherung pauschal 40% vom Bruttoverdienst ab, um das anzurechnende Nettoeinkommen zu berechnen.
Beispiel: Ein Minijob mit 556 Euro brutto ergibt ein anzurechnendes Einkommen von 333,60 Euro. Wenn dein Freibetrag bereits durch deine Altersrente ausgeschöpft ist, werden 40% von 333,60 Euro, also 133,44 Euro, von deiner Witwenrente abgezogen.
Ohne Rentenversicherungspflicht: Höhere Kürzung
Verzichtest du auf die Rentenversicherungspflicht, gilt bei der Einkommensanrechnung der Grundsatz »brutto = netto«. Es wird also der volle Bruttobetrag angerechnet.
Beispiel: Bei einem Minijob mit 556 Euro brutto werden 40% von 556 Euro, also 222,40 Euro, auf deine Witwenrente angerechnet. Das bedeutet: Du verlierst 88,96 Euro mehr im Monat, wenn du auf die Rentenversicherungspflicht verzichtest.
Warum sich die Beiträge lohnen
Die monatliche Belastung durch die Rentenversicherungspflicht beträgt 3,6% des Minijob-Gehalts – bei 556 Euro sind das 20,02 Euro.
Dafür bekommst du:
- eine höhere Witwenrente (bis zu 90 Euro mehr),
- eine Erhöhung deiner eigenen Altersrente im Folgejahr.
Du kannst dich auch nach Erreichen des regulären Rentenalters aktiv für die Rentenversicherungspflicht entscheiden. Dafür reicht eine einfache schriftliche Erklärung gegenüber deinem Arbeitgeber.
Steuertipps für Hinterbliebene
Die Witwenrente bringt nicht nur finanzielle Entlastung, sondern kann auch steuerlich zur Herausforderung werden. Damit du keine bösen Überraschungen erlebst, solltest du einige typische Fallstricke kennen und vermeiden.
Minijob
Wenn du zusätzlich in einem Minijob arbeitest, kann sich die Rentenversicherungspflicht lohnen – nicht nur für die Rente, sondern auch steuerlich.
Vorauszahlungen ans Finanzamt
Wenn du regelmäßig Witwenrente und weitere Einkünfte erhältst, kann das Finanzamt Steuervorauszahlungen verlangen. Diese werden quartalsweise fällig und können dich finanziell belasten, wenn du nicht rechtzeitig planst. Tipp: Lege monatlich einen festen Betrag zurück – so kommst du nicht in Schwierigkeiten.
Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig
Auch wenn ein Teil deiner Witwenrente steuerfrei bleibt, gilt das nicht für spätere Rentenerhöhungen. Diese werden voll versteuert, da sie nicht unter den ursprünglichen Freibetrag fallen.
Tipp Gerade bei komplexen Fällen, beispielsweise wenn du zusätzlich Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hast, kann sich eine professionelle Steuerberatung lohnen. Viele Beratungsstellen bieten auch spezielle Hilfe für Hinterbliebene an.
FAQ: Häufige Fragen zur Witwenrente und Steuern
Im Zusammenhang mit der Witwenrente tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf – insbesondere zu Steuern, Dauer und Einkommensanrechnung. Die wichtigsten Antworten haben wir hier für dich zusammengestellt:
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich Witwenrente bekomme?
Ja, in den meisten Fällen schon. Die Witwenrente zählt zu den steuerpflichtigen Einkünften und muss in der Anlage R angegeben werden. Wenn du weitere Einkünfte hast, etwa aus einer eigenen Rente oder Kapitalanlagen, bist du zur Abgabe verpflichtet.
Was passiert im Sterbejahr meines Partners?
Im Sterbejahr kannst du vom sogenannten Witwensplitting profitieren. Das bedeutet: Du wirst steuerlich so behandelt, als wärt ihr noch gemeinsam veranlagt. Das kann deine Steuerlast deutlich senken, da der Splittingtarif weiter angewendet wird.
Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?
Die große Witwenrente wird grundsätzlich unbefristet gezahlt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die kleine Witwenrente hingegen wird in der Regel nur für zwei Jahre gezahlt.
Kann ich Witwenrente und eigene Rente gleichzeitig beziehen?
Ja. Du kannst Witwenrente und eine eigene Rente parallel erhalten. Allerdings wird deine eigene Rente als Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Übersteigt dein Einkommen den geltenden Freibetrag, wird die Witwenrente gekürzt. Vergiss nicht, die Rentenversicherung über deine eigene Rente zu informieren – auch dann, wenn beide Renten von derselben Stelle ausgezahlt werden. (Lies dazu auch: »Achtung Rückforderung: Fehler bei der Witwenrente vermeiden«)
Was ist mit Waisenrenten – gelten hier ähnliche Regeln?
Ja, auch Waisenrenten sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie zählen ebenfalls zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R eingetragen.
Wird mein Einkommen auf die Witwenrente angerechnet?
Ja, wenn dein Einkommen den Freibetrag (seit Juli 2026: 1.122,53 Euro monatlich) übersteigt, wird die Witwenrente gekürzt – und zwar um 40% des übersteigenden Betrags.
Gilt das auch für Beamtenwitwen?
Bei Beamten heißt die Leistung Witwengeld. Auch hier wird eigenes Einkommen angerechnet, allerdings gelten andere Regeln – etwa bei eigener gesetzlicher Rente oder Beamtenpension. Steuerlich wird das Witwengeld in der Anlage N angegeben.
Wann bekommt man Witwenpension?
Hinterbliebene von Beamten erhalten neben einmaligen Versorgungsleistungen (Bezüge für den Sterbemonat, Sterbegeld) als Pension das sog. Witwengeld (Witwenpension).
Tipp Als Kind eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit oder eines Ruhestandsbeamten bekommst du Waisengeld. Mehr zum Waisengeld von Beamtenkindern erfährst du im Beitrag »Waisenrente und Halbwaisenrente«. Die Zahlung des Waisengelds beginnt mit dem Ablauf des Sterbemonats.
Bezüge für den Sterbemonat
Die Erben eines Beamten, Ruhestandsbeamten oder entlassenen Beamten dürfen die kompletten Bezüge des Verstorbenen für den Sterbemonat behalten. Eine anteilige Rückforderung bereits gezahlter Versorgungsbezüge findet nicht statt. Falls Teile der Bezüge für den Sterbemonat ganz oder teilweise noch nicht ausgezahlt worden sind, können sie auch an den überlebenden Ehegatten oder die Kinder gezahlt werden.
Was ist das Sterbegeld?
Wenn ein Beamter oder ein Ruhestandsbeamter stirbt, erhalten der überlebende Ehepartner oder die Kinder oder Enkelkinder Sterbegeld.
Das Sterbegeld wird in einer Summe gezahlt und beträgt grundsätzlich das Zweifache der im Sterbemonat zustehenden Dienst- oder Ruhegehaltsbezüge einschließlich gegebenenfalls zuletzt gezahlter Kinder- und Pflegezuschläge.
Wie hoch ist die Witwenpension?
Witwenpension erhältst du ab dem Ersten des auf den Sterbemonat folgenden Monats. Es beträgt 55% des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Hinterbliebene, die vor 1962 geboren wurden und länger als seit dem 1.1.2002 verheiratetet waren, erhalten 60% statt 55%.
Wenn du wieder heiratest, bekommst du keine Witwenpension mehr, erhältst aber eine Witwenabfindung. Diese beträgt das 24-Fache des für den Monat, in dem du heiratest, zu zahlenden Betrags des Witwengelds. Die Abfindung wird ist einer Summe ausbezahlt und ist steuerfrei.
Beamte: Hinterbliebenenbezüge und Steuern
Pensionen unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Der (ehemalige) Arbeitgeber berechnet – wie bei einem aktiven Arbeitsverhältnis – die von den ausgezahlten Versorgungsbezügen einzubehaltende Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die für den Empfänger der Versorgungsbezüge in der ELStAM-Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert sind (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuerabzugsmerkmale, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag und Faktor).
Witwen/Witwer oder Waisen müssen ihre im Rahmen der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersvorsorge erhaltenen Hinterbliebenenbezüge als eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuern. Du wirst also steuerlich als Arbeitnehmer behandelt.
Wichtig Wenn du als Hinterbliebener erstmals Versorgungsbezüge erhältst, musst du dem (ehemaligen) Arbeitgeber des Verstorbenen deine Steuer-Identifikationsnummer und dein Geburtsdatum mitteilen und zudem angeben, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt.
Diese Daten sind erforderlich, damit der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale aus der ELStAM-Datenbank abrufen kann. Werden diese Daten nicht mitgeteilt, erfolgt ein Lohnsteuerabzug nach der ungünstigen Steuerklasse VI.
Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 21. Mai 2026
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