Waisenrente & Halbwaisenrente: Anspruch, Höhe, Dauer & Steuer
Waisenleistungen gibt es sowohl für Kinder von gesetzlich versicherten Eltern als auch für Kinder von Beamtinnen und Beamten. Während in der gesetzlichen Rentenversicherung von Waisenrente gesprochen wird, erhalten Beamtenkinder das sogenannte Waisengeld. Beide Leistungen sichern den Lebensunterhalt nach dem Tod eines Elternteils und folgen ähnlichen Grundprinzipien. Sie unterscheiden sich jedoch in wichtigen Details.
INHALT
- Was ist die Halbwaisenrente?
- Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?
- Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
- Wie lange wird Halbwaisenrente bezahlt?
- Halbwaisenrente beantragen: So geht’s
- Muss man die Halbwaisenrente versteuern?
- Was ist der Unterscheid zur Waisenrente?
- Halbwaisenrente und Nebenjob, Kindergeld & Co.
- Waisengeld in der Beamtenversorgung
- Waisengeld: Steuern, Nebenjob, Kindergeld & Co.
Im Folgenden erfährst du vor allem alles zur Halbwaisenrente, da sie die häufigste Form der Waisenrente ist.
Was ist die Halbwaisenrente?
Die Waisenrente sichert Kinder finanziell ab, wenn ein Elternteil verstorben ist. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Halbwaisenrente, die gezahlt wird, wenn ein Elternteil lebt und einer verstorben ist. Für Kinder von Beamtinnen und Beamten gibt es statt der Waisenrente das sogenannte Waisengeld.
Beide Leistungen folgen ähnlichen Grundprinzipien, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Details.
Wer hat Anspruch auf Halbwaisenrente?
Du hast Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn dein verstorbener Elternteil in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rente wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – unter bestimmten Bedingungen auch darüber hinaus.
Bezugsberechtigt sind:
- leibliche und adoptierte Kinder,
- Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten,
- Enkel und Geschwister, wenn sie im Haushalt des Verstorbenen lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.
Über das 18. Lebensjahr hinaus bekommst du die Rente, wenn du:
- dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest,
- ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistest,
- einen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts machst,
- den Bundesfreiwilligendienst leistest oder
- aufgrund einer Behinderung nicht selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst.
Auch Übergangszeiten von bis zu vier Monaten – etwa zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – werden berücksichtigt.
Wichtig Die Halbwaisenrente wird längstens bis zum 27. Lebensjahr gezahlt. Bei Unterbrechungen durch Wehr- oder Zivildienst kann sich der Anspruchszeitraum verlängern.
Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt oder bereits Rentenbezüge gehabt haben (allgemeine Wartezeit). Eine Ausnahme von der Wartezeit besteht, wenn der Verstorbene Berufsanfänger war oder der Tod durch einen Arbeitsunfall oder ähnliche Diensthandlungen verursacht wurde; dann reicht ein einziger Pflichtbeitrag.
-
Was tun beim Todesfall? Schnelle Hilfe beim Tod eines Angehörigen
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Die Höhe der Halbwaisenrente richtet sich nach der Rente, die dein verstorbener Elternteil bezogen hat oder bezogen hätte. Grundsätzlich beträgt die Halbwaisenrente 10% dieser Rente, zuzüglich eines individuellen Zuschlags.
Beispiel: Wenn dein verstorbener Elternteil Anspruch auf 1.200 Euro Rente gehabt hätte:
- 10% davon = 120 Euro
- Zuschlag, z.B. 50 Euro
- Ergebnis: 170 Euro monatlich
Der individuelle Zuschlag, den du zusätzlich zu den 10% der Rente des verstorbenen Elternteils erhältst, richtet sich nach den Versicherungszeiten des Verstorbenen – also danach, wie lange er Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat. Je mehr Monate, desto höher fällt der Zuschlag aus.
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Zuschlag automatisch im Rahmen der Rentenfeststellung – du musst dich darum nicht separat kümmern.
Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?
Die Halbwaisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt – ohne weitere Voraussetzungen. Danach kannst du sie bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn du dich z.B. in einer Ausbildung befindest oder einen Freiwilligendienst leistest.
Auch wenn du aufgrund einer Behinderung nicht selbst für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst, bleibt der Anspruch bestehen.
Übergangszeiten von bis zu vier Monaten – etwa zwischen Schule und Ausbildung – werden ebenfalls berücksichtigt.
Tipp Die Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob du noch anspruchsberechtigt bist. Wenn du z.B. dein Studium unterbrichst, kann die Zahlung eingestellt werden.
Halbwaisenrente beantragen: So geht’s
Die Halbwaisenrente musst du selbst beantragen – sie wird nicht automatisch gezahlt. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung.
So funktioniert’s:
- Sterbeurkunde und Versicherungsnummer bereithalten
- Nachweise zur Ausbildung oder zum Freiwilligendienst beifügen (wenn du über 18 bist)
- Antrag ausfüllen – online oder mit dem Formular R 505
- Antrag einreichen – online, per Post oder persönlich
Wichtig Die Rente wird rückwirkend nur für 12 Monate gezahlt. Stell den Antrag also so früh wie möglich!
Muss man die Halbwaisenrente versteuern?
Ja – aber keine Sorge: In den meisten Fällen fällt keine Steuer an. Die Halbwaisenrente ist steuerpflichtig, aber nur, wenn du mit anderen Einkünften zusammen den Grundfreibetrag überschreitest.
Die Rente wird dir selbst zugerechnet, nicht deinen Eltern. Du musst Halbwaisenrente also in deiner eigenen Steuererklärung angeben – nicht in der deiner Mutter oder deines Vaters.
Wenn du z.B. noch einen Nebenjob hast, kann es sein, dass du eine Steuererklärung abgeben musst. Aber: Solange du unter dem Freibetrag bleibst, zahlst du keine Steuern.
Was ist der Unterschied zur Waisenrente?
Der Begriff Waisenrente wird oft als Oberbegriff verwendet – er umfasst sowohl die Halbwaisenrente als auch die Vollwaisenrente.
- Halbwaisenrente: Wenn ein Elternteil verstorben ist
- Vollwaisenrente: Wenn beide Elternteile verstorben sind
Die Vollwaisenrente beträgt 20% der Rente, auf die die verstorbenen Elternteile Anspruch gehabt hätten – also doppelt so viel wie bei der Halbwaisenrente. Auch hier wird ein Zuschlag gezahlt.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Rentenart für dich infrage kommt, hilft dir die Deutsche Rentenversicherung weiter.
Halbwaisenrente und Nebenjob, Kindergeld & Co.: Was du wissen solltest
Wenn du Halbwaisenrente bekommst, stellst du dir vielleicht die Frage: Was passiert, wenn ich nebenbei arbeite? Oder wenn ich Kindergeld erhalte? Hier findest du die wichtigsten Infos zu typischen Kombinationen mit anderen Leistungen. Die Regelungen entsprechen dabei weitgehend denen anderer Waisenrenten.
Halbwaisenrente und Kindergeld
Die gute Nachricht: Kindergeld und Halbwaisenrente schließen sich nicht aus. Du kannst beides gleichzeitig bekommen – vorausgesetzt, du erfüllst die Voraussetzungen für das Kindergeld (z.B. Ausbildung, Studium, Altersgrenze).
Kindergeld wird in der Regel bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Die Halbwaisenrente kann sogar bis zum 27. Lebensjahr laufen – je nach Lebenssituation. Wichtig ist, dass du beide Leistungen getrennt beantragen musst.
Halbwaisenrente und Nebenjob
Ein Nebenjob ist grundsätzlich kein Problem. Du darfst arbeiten und trotzdem Halbwaisenrente beziehen. Aber: Wenn du hohe steuerpflichtige Einkünfte hast, kann es sein, dass du Steuern auf die Rente zahlen musst – vor allem, wenn du über den Grundfreibetrag kommst.
Außerdem kann ein sehr umfangreicher Job (z.B. über 20 Stunden pro Woche) dazu führen, dass du nicht mehr als »in Ausbildung« giltst – und damit der Anspruch auf Halbwaisenrente entfällt. Das gilt vor allem bei Studienunterbrechungen oder Teilzeitjobs.
Halbwaisenrente und Krankenversicherung
Solange du in Ausbildung oder Studium bist, bleibst du in der Regel familienversichert – auch wenn du Halbwaisenrente bekommst. Erst wenn du z.B. zu viel verdienst oder älter wirst, musst du dich eventuell selbst versichern.
Die Rentenversicherung zahlt in vielen Fällen einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du nicht familienversichert bist. Das solltest du bei der Antragstellung mit angeben.
Halbwaisenrente und BAföG
Wenn du studierst und BAföG bekommst, wird die Halbwaisenrente als Einkommen angerechnet. Das kann dazu führen, dass du weniger BAföG bekommst. Es lohnt sich, das vorher mit dem BAföG-Amt zu klären oder einen BAföG-Rechner zu nutzen.
Waisengeld in der Beamtenversorgung
Als Kind eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit oder eines Ruhestandsbeamten bekommst du statt einer Waisenrente das sogenannte Waisengeld. Es beträgt für Halbwaisen 12%, für Vollwaisen 20% des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Die Prozentsätze sind fest definiert und orientieren sich nicht direkt an den Rentenwerten der gesetzlichen Versicherung.
Die Zahlung des Waisengelds beginnt mit dem Ablauf des Sterbemonats.
Wichtig Kinder, die nach diesem Zeitpunkt geboren werden, erhalten Waisengeld vom Ersten des Geburtsmonats an.
Der Anspruch auf Waisengeld endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahrs des Berechtigten. Auf Antrag wird das Waisengeld unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schul- und Berufsausbildung) über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum 27. Lebensjahr weiter gewährt.
Waisengeld: Steuern, Nebenjob, Kindergeld & Co.
Wer ein Elternteil verloren hat und aus einer Beamtenfamilie stammt, erhält in der Regel Waisengeld. Dabei handelt es sich nicht um eine gesetzliche Rente, sondern um eine Leistung der Beamtenversorgung. Trotzdem stellen sich viele der gleichen Fragen wie bei der Waisenrente – etwa zur Steuer, zum Nebenjob oder zum Kindergeld.
Ist Waisengeld steuerpflichtig?
Auch Waisengeld ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es wird dir selbst zugerechnet und muss in deiner eigenen Steuererklärung angegeben werden. Maßgeblich ist auch hier der Grundfreibetrag. Solange deine gesamten Einkünfte darunter bleiben, fällt keine Steuer an.
Zusätzlich wirkt sich der Versorgungsfreibetrag steuermindernd aus. In der Praxis bedeutet das: Viele Waisen zahlen zunächst keine Steuern, insbesondere, wenn sie sich noch in Ausbildung oder Studium befinden und nur geringe Nebeneinkünfte haben.
Waisengeld und Nebenjob
Ein Nebenjob ist grundsätzlich möglich, ohne dass der Anspruch auf Waisengeld automatisch entfällt. Allerdings ist entscheidend, dass deine Ausbildung weiterhin im Mittelpunkt steht. Wer so viel arbeitet, dass faktisch keine Ausbildung mehr vorliegt, riskiert den Anspruch. Außerdem kann ein höheres Einkommen dazu führen, dass Steuern gezahlt werden müssen (also immer den Grundfreibetrag im Auge behalten).
Gibt es Waisengeld zusätzlich zum Kindergeld?
Kindergeld und Waisengeld können gleichzeitig bezogen werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel eine laufende Ausbildung oder ein Studium.
Der Kindergeldanspruch endet in der Regel mit dem 25. Lebensjahr, während Waisengeld in bestimmten Fällen darüber hinaus gezahlt werden kann, etwa bei längeren Ausbildungszeiten.
Waisengeld und Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung gelten ähnliche Regeln wie bei anderen jungen Menschen in Ausbildung: Solange bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, ist eine Familienversicherung möglich. Anders als bei der gesetzlichen Waisenrente (also bei den Kindern von Angestellten) gibt es beim Waisengeld jedoch keinen Zuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Das sollte bei der finanziellen Planung berücksichtigt werden, insbesondere beim Übergang in eine eigene Versicherung.
Waisengeld und BAföG
Wer studiert und BAföG erhält, muss beachten, dass das Waisengeld als Einkommen angerechnet wird. Dadurch kann sich der Förderbetrag verringern. Wie stark die Anrechnung ausfällt, hängt vom Einzelfall ab, weshalb sich eine frühzeitige Klärung mit dem BAföG-Amt lohnt.
Autor: Redaktion Steuertipps • letzte Änderung: 26. Mai 2026
Unser Buchtipp
Was tun beim Todesfall?
Die wichtigsten Links