Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wird eine Ersatzbescheiningung für die Lohnsteuerkarte beantragt. Diese benötigen Sie insbesondere bei der erstmalige Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit, der Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses (Steuerklasse VI), bei Unbrauchbarkeit, Zerstörung oder Verust der Lohnsteuerkarte 2010. Beachten Sie: Ab 2013 gibt es keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr. Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge werden dann in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012

schließen

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.