Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
Mit dem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug wird eine Ersatzbescheiningung für die Lohnsteuerkarte beantragt. Diese benötigen Sie insbesondere bei der erstmalige Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit, der Aufnahme eines weiteren Beschäftigungsverhältnisses (Steuerklasse VI), bei Unbrauchbarkeit, Zerstörung oder Verust der Lohnsteuerkarte 2010. Beachten Sie: Ab 2013 gibt es keine Lohnsteuerkarte auf Papier mehr. Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge werden dann in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und dem Arbeitgeber in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012