Ayur-Veda-Behandlung

Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Außergewöhnliche Belastung

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. H 186 EStH