Ayurveda-Behandlung
Aufwendungen für eine Ayurveda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.
Gesetze und Urteile (Quellen)
R 33.4 EStR
H 33.1–33.4 EStH
Der VorsorgeOrdner
Der VorsorgeOrdner unterstützt Sie dabei, alle wichtigen Dokumente und Informationen für den Ernstfall strukturiert festzuhalten. Von Vorsorge- und Betreuungsvollmachten über Vermögensübersichten bis hin zu Checklisten für Angehörige – für mehr Sicherheit, Selbstbestimmung und Entlastung im Notfall.