Ayur-Veda-Behandlung
Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
H 186 EStH