[] … Garagenkosten mindern nicht den geldwerten Vorteil für einen Firmenwagen, entschied das FG Münster. Andere Kosten sind dagegen abziehbar. Ein Arbeitnehmer bekam von seinem Arbeitgeber ein Auto gestellt, das er auch privat nutzen durfte. Versteuert wurde der Firmenwagen nach der 1%-Methode. In seiner Steuererklärung machte der Angestellte anteilige Garagenkosten in Höhe von ca. 1.500 Euro geltend, wollte also erreichen, dass er 1.500 Euro weniger versteuern muss, als mit der 1%-Methode errechnet worden …