[] … Vielleicht haben Sie auch schon daran gedacht oder haben gerade damit angefangen: weiterarbeiten und zugleich vorzeitig die Rente erhalten, ohne dass diese mit dem Verdienst verrechnet wird. Seit Anfang des Jahres geht dies leichter, weil Ruheständler schon vom 63. Lebensjahr an unbegrenzt Haupt- oder Nebeneinkünfte beziehen können, ohne dass von ihrer vorgezogenen Altersrente deshalb etwas abgezogen wird. Erste Berechnungen zeigten: Unterm Strich kann dies Erwerbstätigen, die vorzeitig in Rente …