[] … Millionen Menschen erhalten Pflegegeld. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun klargestellt: Diese Leistung ist kein pfändbares Einkommen. Das Urteil betrifft insbesondere Arbeitnehmer oder auch Rentner, die zusätzlich zu ihrem Arbeitseinkommen oder zur Rente von Pflegebedürftigen, die sie betreuen, Pflegegeld erhalten. Dieses Geld verbleibt ihnen nun auch bei einer Pfändung in voller Höhe. »Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist unpfändbar«, befand der BGH (Urteil vom 20.10.2022, Az …