Steuerlexikon Arbeitgeberpflichten … Die wichtigste Arbeitgeberpflicht ist die Lohnzahlungspflicht: Arbeitgeber müssen Löhne und Gehälter pünktlich so ausbezahlen, wie sie es mit den Arbeitnehmern im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Dazu gehören auch die Beachtung des Mindestlohngesetzes, die Ausstellung einer monatlichen Lohnabrechnung, Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit. Zur Lohnzahlungspflicht gehört außerdem, dass vom Arbeitgeber Lohnsteuer , Sozialversicherungsbeiträge (also die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung …Ansehen
Steuerlexikon Fürsorgepflicht … Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gehört eine große Zahl einzelner Verpflichtungen: Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, also beispielsweise die täglich maximal zulässige Arbeitszeit, zeitlicher Abstand zwischen zwei Schichten. Gesundheitsfürsorge: Ist ein Mitarbeiter erkennbar krank, müssen Sie als Arbeitgeber ihn davon überzeugen, dass er zum Arzt geht und sich arbeitsunfähig schreiben lässt (AU-Bescheinigung). Schutz von Leben und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Schutz von Persönlichkeitsrechten …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitszeugnis … Das Arbeitszeugnis spielt bei jeder Bewerbung eine wesentliche Rolle. Einerseits muss es wahr sein. Andererseits darf es das weitere Fortkommen des Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren. Inhalt Arbeitszeugnis: Anforderungen an die Form Inhalt und Aufbau eines Arbeitszeugnisses Was darf nicht in einem Arbeitszeugnis stehen? Arbeitszeugnis: Das ist die Note Geheimcodes im Arbeitszeugnis Geheimcode-Formulierungen in Arbeitszeugnissen und ihre Übersetzung Ratgeber für Arbeitgeber …Ansehen
Steuerlexikon Diskriminierungsverbot … Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet schon im Bewerbungsverfahren Anwendung und gilt natürlich auch im bestehenden Arbeitsverhältnis . Durch das AGG werden die alle Beschäftigten im Unternehmen vor Benachteiligungen seitens ihres Arbeitgebers, ihrer Vorgesetzten und Kollegen geschützt, denen sie wegen ihrer Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung ausgesetzt sein könnten …Ansehen
Steuerlexikon Arbeitsvertrag … Für den Abschluss von Arbeitsverträgen gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über das Zustandekommen von Verträgen: Für den müssen zwei inhaltlich deckungsgleiche Willenserklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegen. Das Vertragsangebot des Arbeitgebers muss alle wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrags nennen, sodass der Arbeitnehmer mit einem einfachen »Ja« das Angebot annehmen kann. Ratgeber für Arbeitgeber → Formularhandbuch Der Arbeitgeberassistent : …Ansehen
Steuerlexikon Befristeter Arbeitsvertrag … Wenn ein Arbeitsvertrag nur für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wird, spricht man von einem befristeten Arbeitsvertrag. Bei befristeten Arbeitsverträgen wird unterschieden zwischen befristeten Arbeitsverträgen mit Sachgrund und sachgrundlosen Befristungen. Bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist Vorsicht geboten. Praxiswissen Arbeitgeber: rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe Die wichtigsten Grundsätze des Arbeitsrechts: vom Zeitpunkt …Ansehen
Steuerlexikon Probezeit … Als Arbeitgeber haben Sie für eine Probezeit zwei Gestaltungsmöglichkeiten : Sie können von vorneherein einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen und dabei einen bestimmten Zeitraum als Probezeit vereinbaren. Oder Sie vereinbaren ein befristetes Probearbeitsverhältnis. Haben Sie eine vorgeschaltete Probezeit im unbefristeten Arbeitsverhältnis vereinbart, läuft nach Beendigung der Probezeit das Arbeitsverhältnis weiter. Ab diesen Zeitpunkt finden die vereinbarten Kündigungsfristen außerhalb der …Ansehen
Steuerlexikon Weisungsrecht … Unter Weisungsrecht oder »Direktionsrecht« versteht man das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages bestimmte Aufgaben zuzuweisen. Das Weisungsrecht ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gegenstand des Weisungsrechts sind Inhalt, Ort und zeitliche Lage (nicht: Dauer) der Arbeitsleistung. Arbeitnehmer verpflichten sich mit dem Abschluss des Arbeitsvertrages zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung. Je detaillierter …Ansehen
Steuerlexikon Jobsharing … Jobsharing oder Arbeitsplatzteilung ist eine besondere Form des Teilzeitarbeitsverhältnisses: Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz und das Gehalt. Sie arbeiten als Team zusammen und legen ihre Arbeitszeiten und Aufgaben individuell untereinander fest. Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitsplatz permanent besetzt ist. Beim Jobsharing schließt jeder beteiligte Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag. Darin verpflichtet sich jeder Arbeitnehmer, in Abstimmung mit …Ansehen
Steuerlexikon Änderungskündigung … Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die mit einem Angebot verbunden ist, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer vor einer Beendigungskündigung das Änderungsangebot unterbreiten. Und zwar mit dem Hinweis, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht, wenn das Angebot nicht angenommen wird. Nur wenn der Arbeitnehmer dann immer noch die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnt, kann die Beendigungskündigung ausgesprochen …Ansehen