Gesetzliche Vorschriften § 15 SGB II, Potenzialanalyse und Kooperationsplan … .: 860-2 Normtyp: Gesetz § 15 SGB II – Potenzialanalyse und Kooperationsplan Neugefasst durch G vom 16. 12. 2022 (BGBl I S. 2328) (1. 7. 2023). (1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen persönlichen Merkmale, die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung feststellen; diese Feststellungen erstrecken sich auch auf die individuellen Stärken sowie darauf, ob und durch welche …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 60 BAföG, Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht … « § 59 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 61 BAföG » § 60 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt XI – Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 60 BAföG – Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht Verfolgten …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 12 BAföG, Bedarf für Schüler … « § 11 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 13 BAföG » § 12 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt III – Leistungen Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 12 BAföG – Bedarf für Schüler (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 3 BAföG, Fernunterricht … « § 2 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 4 BAföG » § 3 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt I – Förderungsfähige Ausbildung Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 3 BAföG – Fernunterricht (1) Ausbildungsförderung wird für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 47 BAföG, Auskunftspflichten … « § 46 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 47a BAföG » § 47 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt IX – Verfahren Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 47 BAföG – Auskunftspflichten (1) 1Ausbildungsstätten, Fernlehrinstitute und Prüfungsstellen sind verpflichtet …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 7b SGB II, Erreichbarkeit … Aufenthalten außerhalb des näheren Bereichs, die überwiegend der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit dienen, oder 4. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 16k SGB II, Ganzheitliche Betreuung … erfolgen. 2Sofern keine an die Ausbildung unmittelbar anschließende Beschäftigungsaufnahme erfolgt, kann die ganzheitliche Betreuung bis zu zwölf Monate nach Ende der Ausbildung fortgeführt werden. (3) § 16g gilt mit der Maßgabe, dass der Zeitraum des Absatzes 2 Satz 1 um weitere drei Monate überschritten werden kann, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich ist. (4) § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 findet keine Anwendung. (5) Träger bedürfen einer Zulassung nach dem Fünften Kapitel des Dritten …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 8 BAföG, Staatsangehörigkeit … « § 7 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 9 BAföG » § 8 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt II – Persönliche Voraussetzungen Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 8 BAföG – Staatsangehörigkeit (1) Ausbildungsförderung wird geleistet 1. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 27 SGB II, Leistungen für Auszubildende … bemisst, aufgrund von § 10 Absatz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keine Leistungen zustehen, diese Ausbildung im Einzelfall für die Eingliederung der oder des Auszubildenden in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist und ohne die Erbringung von Leistungen zum Lebensunterhalt der Abbruch der Ausbildung droht; in diesem Fall sind Leistungen als Zuschuss zu erbringen. 3Für den Monat der Aufnahme einer Ausbildung können Leistungen entsprechend § 24 Absatz 4 Satz 1 erbracht werden. 4Leistungen …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 52 BAföG (weggefallen) … « § 51 BAföG « Inhaltsübersicht BAföG » § 53 BAföG » § 52 BAföG Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Bundesrecht Abschnitt IX – Verfahren Titel: Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BAföG Gliederungs-Nr.: 2212-2 Normtyp: Gesetz § 52 BAföG (weggefallen) …Ansehen