Steuerlexikon Sonderausgaben … anerkannt: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, Renten und dauernde Lasten, die auf einen bestimmten Verpflichtungsgrund beruhen, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und an die Bundesanstalt für Arbeit, Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall, Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, gezahlte Kirchensteuer, Steuerberatungskosten, Schulgeld, Spenden, Ausbildungskosten …Ansehen
Steuerlexikon Körperbehinderung … Steuerliche Vergünstigungen: Vergünstigungen stehen Behinderten im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu: Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, außergewöhnliche Belastungen sowie Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Weitere Erleichterungen: Weitere Erleichterungen stehen Behinderten im Nahverkehr zu. …Ansehen
Steuerlexikon Schwerbehinderte … Steuerliche Vergünstigungen: Vergünstigungen stehen Behinderten im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu: Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, außergewöhnliche Belastungen sowie Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Weitere Erleichterungen: Weitere Erleichterungen stehen Behinderten im Nahverkehr zu. …Ansehen
Steuerlexikon Veranlagung … eingetragen wurde und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 11.604,– € übersteigt (2023: 10.908,– €) oder bei zusammen veranlagten Ehegatten der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23.208,– € übersteigt (2023: 21.816,– €) – dies gilt auch für erweitert beschränkt sowie für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer; Arbeitnehmer/Beamte nach der Lohnsteuertabelle B Lohnsteuer entrichten mussten und zeitweise nach der Steuerklasse VI besteuert wurden; der Ausbildungsfreibetrag …Ansehen
Steuerlexikon Behinderte … Steuerliche Vergünstigungen Vergünstigungen stehen Behinderten im Rahmen nachfolgender steuerlicher Regelungen zu: Entfernungspauschale, Kinderfreibetrag sowie Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, außergewöhnliche Belastungen sowie Vergünstigungen bei der Kraftfahrzeugsteuer. Ab 01.01.2009 wird zudem eine Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 10 EStG) bei Aufnahme eines Behinderten gewährt. …Ansehen
Steuerlexikon Ausbilder … Bis zu einem Betrag von insgesamt 2.400,– € (Übungsleiterpauschale) im Jahr sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei. Ebenfalls zu den begünstigten Tätigkeiten zählen: Erste-Hilfe-Ausbilder, Betreuer in Ferienlagern, Gruppenleiter, Trainer und Mannschaftsbetreuer, Dirigenten, ausbildend tätige Feuerwehrangehörige, Prüfungsausschussmitglieder. Die Übungsleiterpauschale erhalten auch nebenberufliche …Ansehen
Steuerlexikon Freistellungsbescheinigung … Eine Freistellungsbescheinigung sollte bei einer Auslandstätigkeit beantragt werden. Darüber hinaus ist eine Freistellungsbescheinigung von Vorteil, wenn die Besteuerungsrechte (z.B. aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens) nicht der Bundesrepublik Deutschland zustehen. Dazu kann es kommen, falls der Arbeitnehmer im Auftrag einer inländischen Firma im Ausland für längere Zeit tätig wird. Liegt kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland mehr vor und ist der Arbeitnehmer folglich weder …Ansehen
Steuerlexikon Abschlussgebühr … Abschlussgebühren, die für einen Bausparvertrag gezahlt werden, können seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 nicht mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt werden. Abschlussgebühren können aber als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Abzug gebracht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das durch den Bausparvertrag erworbene oder errichtete Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird oder genutzt werden soll. Bei …Ansehen
Produkt Nießbrauchs- und Wohnrechtsverträge richtig abschließen … ., der Nießbrauch gilt so lange, bis das Kind seine Ausbildung beendet hat). mit der Erklärung des Nießbrauchers, dass er den Nießbrauch aufgibt, und der Löschung des Nießbrauchs im Grundbuch (§§ 875 f. BGB). Die Löschung im Grundbuch kann nur vorgenommen werden, wenn dem Grundbuchamt ein Nachweis darüber vorliegt, dass der Berechtigte auf sein Recht verzichtet. …Ansehen
Produkt Haus- und Grundstücksgemeinschaften: Mieteinkünfte richtig versteuern … Sie bekommen also zusätzlich Kindergeld oder den Kinderfreibetrag und den Ausbildungsfreibetrag. Gibt es kein Kindergeld mehr, dürfen Sie die Unterstützungsleistung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Voraussetzung für die Anerkennung des Mietvertrags ist, dass das Kind einen eigenen Haushalt führt. …Ansehen