Steuerlexikon Vermögenswirksame Leistungen … Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der in § 2 Abs. 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG) genannten Anlageformen anlegt; der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer grundsätzlich unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger zu leisten, bei dem nach Wahl des Arbeitnehmers die vermögenswirksame Anlage erfolgen soll. Für vermögenswirksame Leistungen beträgt der Anlagezeitraum sieben Jahre. Davon wird in den ersten sechs …Ansehen
Steuerlexikon Waisengeld … Waisengeld, das aus einem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen gezahlt wird, ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Je nach Staus des Kindes beträgt es 12 % für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen und 30 % für Unfallwaisen des letzten Ruhegehaltes. Im Regelfall bleiben von diesen lohnsteuerpflichtigen Bezügen 22,4 %, jedoch maximal 2.184,– € (2016) steuerfrei. Die bezugsberechtigten Kinder des Waisengeldes werden steuerlich als Arbeitnehmer behandelt. Sie müssen daher eine Bescheinigung …Ansehen
Steuerlexikon Sonstige Bezüge … Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen, eine Abfindung, Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden, das dreizehhnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt, Vergütungen für Erfindungen, Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht …Ansehen
Steuerlexikon Stock Options … Mit einer Stock-Option (Mitarbeiterbeteiligung) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. BFH 20.06.2001, VI R 105/99 …Ansehen
Steuerlexikon Unbezahlter Urlaub … Ein unbezahlter Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben »U« zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen. § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Studienreise … Aufwendungen für eine Studienreise oder den Besuch eines Fachkongresses sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn die Reise oder die Teilnahme an dem Kongress so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Eine betriebliche oder berufliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb oder dem Beruf besteht und die Aufwendungen aus betrieblichen oder beruflichen Interessen getätigt werden. Die Befriedigung privater Interessen muss nach dem Anlass …Ansehen
Steuerlexikon Tantiemen … Tantiemen gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Gewöhnlich sind Tantiemen eine zusätzliche Vergütung für Geschäftsführer einer GmbH. In der betrieblichen Praxis werden Umsatztantiemen sowie Gewinntantiemen gezahlt. Werden Umsatztantiemen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Denn hier prüft das Finanzamt sehr kritisch, ob diese Tantieme auch einem Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt ist, gezahlt …Ansehen
Steuerlexikon Telearbeit … Telearbeit kann als selbstständige Tätigkeit oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wird Arbeitslohn bezogen. Die notwendigen Arbeitsmittel (PC, Telefon, Fax) werden in der Regel vom Arbeitgeber gestellt. Dabei werden die Geräte meist an das Unternehmensnetz angeschlossen. Auch die Telefonkosten werden in der Regel über den Arbeitgeber abgerechnet. Hierbei sollte vertraglich vereinbart werden, dass eine private Nutzung des Anschlusses dem Arbeitnehmer …Ansehen
Steuerlexikon Übergangsgeld … Das Übergangsgeld (Übergangsbeihilfe), das wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis gezahlt wird, ist seit dem 01.01.2006 voll steuerpflichtig. Für Entlassungen vor dem 01.01.2006 ist die bisherige Freibetragsregelung weiter anzuwenden, soweit das Geld dem Begünstigten vor dem 01.01.2007 zufließt. Für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ist die bisherige Freibetragsregelung für vor dem 01.01.2009 gezahlte Beträge anwendbar, wenn das Dienstverhältnis vor dem 01.01.2006 begründet wurde. Bereits zuvor …Ansehen
Steuerlexikon Überstundenvergütung … Vergütungen für Überstunden sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Werden Überstunden mit einem höheren Entgelt entlohnt, so gehört auch dieser Mehrbetrag zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Steuerfrei sind demgegenüber Zuschläge zu Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und für eine Arbeitstätigkeit an gesetzlichen Feiertagen. Die Steuerfreiheit ist jedoch betragsmäßig begrenzt. § 3 EStG § 2 LStDV …Ansehen