Steuerlexikon Provision … Provisionen sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses gezahlt werden. Handelt es sich um eine einmalige Zahlung, bei der kein bestimmter Bezug zu einem Lohnzahlungszeitraum besteht, so sind Provisionen als sonstige Bezüge zu erfassen. …Ansehen
Steuerlexikon Rabattfreibetrag … Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden. § 8 Abs. 3 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Übungsleiter … Die Tätigkeit als Übungsleiter ist sozialversicherungsfrei, soweit die Vergütung nicht mehr als 200,– € im Monat beträgt. Bei höheren Vergütungen aber stellt sich die Frage der Sozialversicherungspflicht. Seit 2002 richtet sich die Beurteilung, ob ein Übungsleiter seine Tätigkeit als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer ausübt, nach den Umständen des Einzelfalles, ohne dass es auf die bisherige Abgrenzung von 6 Wochenstunden ankommt. …Ansehen
Steuerlexikon Vermögenswirksame Leistungen … Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in einer der in § 2 Abs. 1 Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG) genannten Anlageformen anlegt; der Arbeitgeber hat für den Arbeitnehmer grundsätzlich unmittelbar an das Unternehmen, das Institut oder den Gläubiger zu leisten, bei dem nach Wahl des Arbeitnehmers die vermögenswirksame Anlage erfolgen soll. Für vermögenswirksame Leistungen beträgt der Anlagezeitraum sieben Jahre. Davon wird in den ersten sechs …Ansehen
Steuerlexikon Waisengeld … Waisengeld, das aus einem früheren Dienstverhältnis des Verstorbenen gezahlt wird, ist als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Je nach Staus des Kindes beträgt es 12 % für Halbwaisen, 20 % für Vollwaisen und 30 % für Unfallwaisen des letzten Ruhegehaltes. Im Regelfall bleiben von diesen lohnsteuerpflichtigen Bezügen 22,4 %, jedoch maximal 2.184,– € (2016) steuerfrei. Die bezugsberechtigten Kinder des Waisengeldes werden steuerlich als Arbeitnehmer behandelt. Sie müssen daher eine Bescheinigung …Ansehen
Steuerlexikon Sonstige Bezüge … Zum Arbeitslohn gehören neben dem laufenden Arbeitslohn auch die sonstigen Bezüge. Als sonstige Bezüge gelten einmalige Arbeitslohnzahlungen, wie zum Beispiel: Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jubiläumszuwendungen, eine Abfindung, Tantiemen die nicht laufend gezahlt werden, das dreizehhnte sowie das vierzehnte Monatsgehalt, Vergütungen für Erfindungen, Nachzahlungen und Vorauszahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung oder Vorauszahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht …Ansehen
Steuerlexikon Stock Options … Mit einer Stock-Option (Mitarbeiterbeteiligung) gewährt eine Aktiengesellschaft ihren Arbeitnehmern ein Bezugsrecht auf unternehmenseigene Aktien. Mit seinem Urteil vom 20.06.2001 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass vom Arbeitgeber eingeräumte nicht handelbare Aktienoptionsrechte erst beim Bezug der Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn sind. Damit liegt erst bei Ausübung der Option ein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. BFH 20.06.2001, VI R 105/99 …Ansehen
Steuerlexikon Unbezahlter Urlaub … Ein unbezahlter Urlaub von mindestens fünf Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben »U« zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen. § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Studienreise … Aufwendungen für eine Studienreise oder den Besuch eines Fachkongresses sind Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn die Reise oder die Teilnahme an dem Kongress so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich veranlasst ist. Eine betriebliche oder berufliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb oder dem Beruf besteht und die Aufwendungen aus betrieblichen oder beruflichen Interessen getätigt werden. Die Befriedigung privater Interessen muss nach dem Anlass …Ansehen
Steuerlexikon Tantiemen … Tantiemen gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Gewöhnlich sind Tantiemen eine zusätzliche Vergütung für Geschäftsführer einer GmbH. In der betrieblichen Praxis werden Umsatztantiemen sowie Gewinntantiemen gezahlt. Werden Umsatztantiemen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt, kann dies zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Denn hier prüft das Finanzamt sehr kritisch, ob diese Tantieme auch einem Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt ist, gezahlt …Ansehen