Produkt Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar … Kostet die gesamte Baumaßnahme weniger als 4.000,– € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), ist der gesamte Betrag sofort abziehbar (R 21.1 Abs. 2 Satz 2 EStR). Bei höheren Kosten handelt es sich um nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes. Diese dürfen nur zusammen mit den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abgeschrieben und anteilig für das Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Sie kaufen ein älteres Einfamilienhaus. …Ansehen
Produkt Vorsteuerabzug aus Rechnungen: Gezahlte Umsatzsteuer zurückbekommen … In seine Umsatzsteuer-Voranmeldung Mai trägt Herr Schmidt daher Umsatzsteuer in Höhe von 855,– € ein. Gleichzeitig macht er 328,– € Vorsteuer geltend. Es kommt zur Verrechnung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Dadurch sinkt die Umsatzsteuer-Zahllast von Herrn Schmidt auf 527,– € (855,– € ./. 328,– €). Ihr Recht als Unternehmer auf Vorsteuerabzug hat folgenden Hintergrund: Die Umsatzsteuer soll letztlich nur den Endverbraucher belasten. …Ansehen
Produkt Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen … Das gilt für Unternehmer mit umsatzsteuerfreien Umsätzen, für Kleinunternehmer und für umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die beim Privat-Pkw keinen Vorsteuerabzug geltend machen. In all diesen Fällen geht man bei der Ermittlung der Gesamtkosten von den Bruttokosten einschließlich Umsatzsteuer aus. Grundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungskosten des Pkw einschließlich Umsatzsteuer, Kosten für Zubehör, Sonderausstattung, Überführung, Kfz-Brief und Zulassung. …Ansehen
Produkt Fahrtenbuch richtig führen: So erfassen Sie die Privatnutzung Ihres Geschäftswagens … Hinzu kommt eine Ersparnis bei der Umsatzsteuer. Wenn man die Umsatzsteuer nach Berechnung mit der 1 %-Methode (948,48 €) mit der Umsatzsteuer nach Anwendung der Fahrtenbuch-Methode (367,88 €) vergleicht, ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis von ca. 580,– €. In der Umsatzsteuererklärung 2024 trägt Frau Kern die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe in Höhe von 1.936,22 € ein sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer von 367,88 €. …Ansehen
Produkt Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung … Betriebseinnahme Betriebsausgabe Zufluss/Erhalt von Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen/Kundenzahlungen) Abfluss/Zahlung von Umsatzsteuer (aus Eingangsrechnungen/Bezahlung von Lieferanten) Berechnung und Erfassung von Umsatzsteuer aufgrund von Eigenverbrauch – Zufluss von Umsatzsteuererstattungen des Finanzamtes Abfluss von Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt Keine Bedeutung als Einnahme oder Ausgabe hat die Umsatzsteuer gewöhnlich bei Kleinunternehmern und bei Unternehmern mit umsatzsteuerfreien …Ansehen
Produkt Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz: Wahl und Wechsel der Gewinnermittlungsart … Egal, ob Sie Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt leisten, Ihre Kunden die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer an Sie zahlen oder auch wenn Sie selbst für bezogene Dienstleistungen oder erworbene Waren Umsatzsteuer zahlen, die bei Ihnen Vorsteuer darstellt, die Behandlung ist je nach Gewinnermittlungsart ganz unterschiedlich. EÜR: Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt werden im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe erfasst, Umsatzsteuererstattungen als Betriebseinnahme. …Ansehen
Produkt Freiberuflich oder gewerblich: Wissen, worauf es ankommt … Hinweis: Auch wenn Sie einkommensteuerlich verschiedenen Tätigkeiten nachgehen und deshalb mehrere Gewinnermittlungen erstellen müssen, gilt für Zwecke der Umsatzsteuer: Ein Unternehmer hat immer ein Unternehmen. Ihre Umsätze müssen Sie deshalb immer in einer Umsatzsteuererklärung zusammenfassen. Es kann vorkommen, dass Sie nur in einem Bereich selbstständig arbeiten, Ihre Tätigkeit aber dennoch sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Merkmale aufweist. …Ansehen
Produkt Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt … Denn in diesen Fällen müssen Sie zukünftig Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen. Das sind Steuererklärungen, in denen Sie die abzuführende Umsatzsteuer selbst berechnen. Das Umsatzsteuergesetz befreit zahlreiche Leistungen von der Umsatzsteuer. Zentrale Befreiungsvorschrift ist § 4 UStG. …Ansehen
Produkt Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen … Aus Vereinfachungsgründen ist auch eine Umrechnung anhand der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse zulässig, die monatlich im Bundessteuerblatt I und im Internet veröffentlicht werden ( www.bundesfinanzministerium.de ). Bis 2009 waren Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien steuerfrei, wenn Sie die Papiere länger als ein Jahr besessen haben. Für nach dem 31.12.2008 angeschaffte Wertpapiere gilt diese Regelung nicht mehr. …Ansehen
Produkt Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen … Umsatzsteuer. Er bildet daher in seiner Gewinnermittlung für 2019 einen IAB in der maximal zulässigen Höhe von 20.000,– € (40 % von 50.000,– €). Aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des IAB auf 50 % der Anschaffungskosten kann er in der Gewinnermittlung für 2020 oder 2021 einen weiteren IAB von 5.000,– € (50.000,– € × 50 % = 25.000,– € abzgl. 20.000,– € IAB 2019) bilden. …Ansehen