News & Ratgeber Gesetzliche Erbfolge … Wann Verwandte bei der gesetzlichen Erbfolge erben Erben der ersten Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel Erben der zweiten Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen Erben der dritten Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen Erben der vierten und weiterer Ordnungen: Urgroßeltern und weiter entfernte Verwandte Gesetzliche Erbfolge: Wann und wie viel erbt der Ehepartner? Der Pflichtteil Definition: Was bedeutet »Erbfolge«? …Ansehen
News & Ratgeber Schenkung & vorweggenommene Erbfolge … Unterhaltszahlungen). die Bereicherung, die ein Ehegatte beim Vereinbaren der Gütergemeinschaft erfährt, die Abfindungen für einen Erbverzicht, Zahlungen an ein nichteheliches Kind im Rahmen eines vorzeitigen Erbausgleiches, Zuwendungen, die vor Eintritt des Nacherbfalles an den Nacherben erfolgen. (Ein Nacherbe ist ein Erbe, der erst dann Erbe wird, nachdem zunächst der Vorerbe Erbe geworden und dann gestorben ist.) Wie wird eine Schenkung besteuert? …Ansehen
Arbeitshilfe Erbschaftsteuerrechner - Schenkung- & Erbschaftsteuer berechnen … Jeder Bundesbürger, der ein Erbe antritt, dessen Wert über dem Steuerfreibetrag liegt, muss die Erbschaftsteuer entrichten. Einzig der Staat, als Erbe in letzter Instanz, entrichtet keinerlei Erbschaftssteuer. Wer zahlt die Erbschaftssteuer bei einer Erbengemeinschaft? Erbt man als Teil einer Erbengemeinschaft, obliegt es dem zuständigen Finanzamt, wer aus der Erbengemeinschaft zu einer Steuererklärung verpflichtet wird. …Ansehen
News & Ratgeber Testament erstellen … Aber auch durch eine Verfügung von Todes wegen, also durch Testament oder Erbvertrag, kann der Erblasser mehrere Erben bestimmen. Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte »nicht rechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft«. Der Nachlass geht als Ganzes ungeteilt auf die Miterben über; er wird gemeinschaftliches Vermögen der Miterben (§ 2032 Abs. 1 BGB). Als Sondervermögen ist der Nachlass vom Privatvermögen des einzelnen Miterben getrennt. Das gilt entsprechend auch für die Nachlassverbindlichkeiten. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 14a EStG, Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe … Erbe geltend gemacht werden, auch wenn die Abfindung in mehreren Schritten oder durch mehrere Inhaber des Betriebs vorgenommen wird. 5Weichender Erbe ist, wer gesetzlicher Erbe eines Inhabers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist oder bei gesetzlicher Erbfolge wäre, aber nicht zur Übernahme des Betriebs berufen ist; eine Stellung als Mitunternehmer des Betriebs bis zur Auseinandersetzung steht einer Behandlung als weichender Erbe nicht entgegen, wenn sich die Erben innerhalb von zwei …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 13d ErbStG, Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke … Teilung des Nachlasses Vermögen im Sinne des Absatzes 3 auf einen Miterben überträgt. 3Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragenen Vermögens. (3) Der verminderte Wertansatz …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 13 ErbStG, Steuerbefreiungen … im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen auf einen Miterben überträgt. 4Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragenen Vermögens. 5Die Steuerbefreiung fällt …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 28a ErbStG, Verschonungsbedarfsprüfung … im Rahmen der Teilung des Nachlasses begünstigtes Vermögen auf einen Miterben überträgt. 4Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Absatz 2 im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragenen Vermögens. …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 10 ErbStG, Steuerpflichtiger Erwerb … wegen übergegangenes Mitgliedschaftsrecht an einer Personengesellschaft unverzüglich nach dessen Erwerb auf Grund einer im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bestehenden Regelung im Gesellschaftsvertrag an die Mitgesellschafter und ist der Wert, der sich für seinen Anteil zur Zeit des Todes des Erblassers nach § 12 ergibt, höher als der gesellschaftsvertraglich festgelegte Abfindungsanspruch, so gehört nur der Abfindungsanspruch zum Vermögensanfall im Sinne des Absatzes 1 Satz 2. 2Überträgt ein Erbe …Ansehen
Gesetzliche Vorschriften § 6 ErbStG, Vor- und Nacherbschaft … .: 611-8-2-2 Normtyp: Gesetz § 6 ErbStG – Vor- und Nacherbschaft (1) Der Vorerbe gilt als Erbe. (2) 1Bei Eintritt der Nacherbfolge haben diejenigen, auf die das Vermögen übergeht, den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. 2Auf Antrag ist der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zu Grunde zu legen. 3Geht in diesem Fall auch eigenes Vermögen des Vorerben auf den Nacherben über, sind beide Vermögensanfälle hinsichtlich der Steuerklasse getrennt zu behandeln. 4Für das eigene …Ansehen