2. Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art: Einzeln nachzuweisende Fälle

Das Leben hat weit mehr außergewöhnliche Situationen zu bieten als die oben genannten Fälle. Deshalb dürfen Sie außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. Dazu gehören zum Beispiel auch Krankheitskosten.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Fälle von den steuerlich irrelevanten normalen privaten Kosten abgrenzbar sind.

Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art liegen nur vor, wenn die Ausgaben

  • außergewöhnlich sind,

  • zwangsläufig entstehen,

  • notwendig und angemessen sind sowie

  • eine finanzielle Belastung für Sie darstellen.