3. Wie schnell muss die Entscheidung der Pflegekasse vorliegen?

Frist, Entschädigung, Beginn der Leistungen

Die Pflegekasse hat fünf Wochen Zeit, um Ihnen schriftlich mitzuteilen, ob ein Pflegegrad anerkannt wird. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.

Kommt die Pflegekasse nicht innerhalb von fünf Wochen zu einer Entscheidung bzw. teilt sie Ihnen diese verspätet mit, hat der Versicherte Anspruch auf eine Entschädigung: 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung.

Achtung: Diese Frist ist für den Zeitraum vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 außer Kraft gesetzt! In dieser Zeit besteht also kein Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätung!

Wird ein Pflegegrad genehmigt, gibt es die entsprechenden Leistungen rückwirkend für den ganzen Monat, in dem der Antraggestellt wurde. Haben Sie also Ende Mai einen Pflegegrad beantragt und erhalten Ende Juni den Bescheid über die Genehmigung, dann bekommen Sie die genehmigten Leistungen bereits für den ganzen Monat Mai.