So beantragen Sie einen Pflegegrad

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Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es nur mit Pflegegrad – und den gibt es nur auf Antrag. Diesen stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dazu wenden Sie sich an Ihre Krankenversicherung, denn dort ist die zuständige Pflegekasse jeweils angeschlossen. Das gilt für gesetzlich Krankenversicherte genauso wie für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung.

  • Wo stellt man den Antrag auf einen Pflegegrad?
    Telefon, Schriftform, Pflegestützpunkt, wer muss unterschreiben, Sonderfall Eileinstufung

  • Antrag auf Pflegegrad stellen: So geht’s
    Pflegekasse informieren, Gutachten durch MDK oder MEDICPROOF, perfekte Vorbereitung mit kostenlosem Pflegegradrechner

  • Wie schnell muss die Entscheidung der Pflegekasse vorliegen?
    Frist, Entschädigung, Beginn der Leistungen

  • Antrag auf einen höheren Pflegegrad
    Gesundheitszustand, Neueinstufung

1. Wo stellt man den Antrag auf einen Pflegegrad?

Telefon, Schriftform, Pflegestützpunkt, wer muss unterschreiben, Sonderfall Eileinstufung

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Pflegegrad zu beantragen. Für welche Sie sich entscheiden, ist Ihnen überlassen – wählen Sie einfach die Form, die Ihnen persönlich am angenehmsten erscheint!

1.1 1. Möglichkeit: telefonischer Antrag

Sie rufen bei Ihrer Krankenkasse an, denn dort ist auch die für Sie zuständige Pflegeversicherung organisiert. Erklären Sie, dass Sie einen Pflegegrad beantragen wollen. Die Versicherung wird Ihnen dann in den nächsten Tagen ein Antragsformular zuschicken. Dieses schicken Sie dann ausgefüllt zurück an die Pflegekasse.

Anschließend wird sich bei gesetzlich Versicherten ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) melden und einen Termin zur Begutachtung des Antragstellers vereinbaren. Bei privat Versicherten meldet sich die Organisation MEDICPROOF.

Wichtig: Dieses Formular muss der Versicherte selbst bzw. sein gesetzlicher Betreuer ausfüllen und unterschreiben!

1.2 2. Möglichkeit: schriftlicher Antrag

Statt die Pflegekasse (Krankenkasse) anzurufen, schicken Sie ihr einen Brief, in dem Sie erklären, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Für das Schreiben ist keine besondere Form vorgeschrieben.

Musterschreiben:

Betr.: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich ab heute Leistungen aus der Pflegeversicherung für:

Erna Musterfrau
Mittelstraße 5
12345 Musterdorf
Versichertennummer: 1234567890

Bitte senden Sie mir die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zu.

Ich bedanke mich im Voraus für eine schnelle Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

1.3 3. Möglichkeit: Antrag bei einem Pflegestützpunkt

Alleine oder mit dem Angehörigen, den Sie bei der Beantragung eines Pflegegrads unterstützen, können Sie auch einen Pflegestützpunkt besuchen, sich dort beraten lassen und auch einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Pflegestützpunkte werden von der Stadt oder Gemeinde unterhalten und sollen eine wohnortnahe Anlaufstelle zu allen Fragen rund um die Themen Alter, Versorgung und Pflege darstellen. Sie arbeiten mit Einrichtungen zusammen, die medizinische, pflegerische, soziale und hauswirtschaftliche Dienstleistungen anbieten.

Wichtig: Der schriftliche Antrag auf einen Pflegegrad muss immer vom potenziell Pflegebedürftigen selbst oder seinem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden!

1.4 4. Möglichkeit: Eileinstufung im Krankenhaus

Befindet sich ein Angehöriger im Krankenhaus und ist zu erwarten, dass er nach dem Krankenhausaufenthalt auf Pflege oder pflegerische Unterstützung angewiesen sein wird, wenden Sie sich an den Sozialdienst des Krankenhauses. So können Sie mit dem MDK/MEDICPROOF eine Eileinstufung erreichen. Ihr Angehöriger erhält dann ab sofort Leistungen, die Begutachtung erfolgt aber erst später.

2. Antrag auf Pflegegrad stellen: So geht‘s

Pflegekasse informieren, Gutachten durch MDK oder MEDICPROOF, perfekte Vorbereitung mit kostenlosem Pflegegradrechner

Um einen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen, müssen Sie sich zunächst einmal an die Pflegekasse des potenziell Pflegebedürftigen wenden. Die Pflegekassen sind der jeweiligen Krankenkasse angeschlossen, bei der der potenziell Pflegebedürftige versichert ist.

Sie erhalten von der Pflegekasse ein Formular zugeschickt, das Sie ausgefüllt und unterschrieben zurückschicken. Vergessen Sie nicht, dass die Unterschrift immer vom potenziell Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Betreuer sein muss!

Wenn Sie das Formular ausfüllen, reichen erst einmal oberflächliche Angaben. Sie brauchen an dieser Stelle noch nicht ins Detail zu gehen – die endgültige Begutachtung erfolgt ohnehin durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF.

Sie beantragen also auch nicht einen bestimmten Pflegegrad, sondern ganz allgemein Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Einstufung in einen Pflegegrad nimmt die Pflegekasse auf der Grundlage des Gutachtens des MDK bzw. von MEDICPROOF vor.

Mit unserem kostenlosen Pflegegrad-Rechner bereiten Sie sich optimal auf den Besuch des MDK bzw. MEDICPROOF vor! Denn der Rechner stellt Ihnen genau dieselben Fragen, die bei der Begutachtung durch den MDK/MEDICPROOF gestellt werden. Daher kann Ihnen der Pflegegrad-Rechner auch bereits sagen, welche Pflegestufe Ihnen bzw. Ihrem potenziell pflegebedürftigen Angehörigen zusteht.

Nachdem der Gutachter den potenziell Pflegebedürftigen begutachtet hat, erhalten Sie bzw. der Antragsteller einen Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad, der genehmigt wurde.

Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, weil Sie zum Beispiel einen höheren Pflegegrad erwartet hatten, können Sie das dem Bescheid zugrunde liegende Gutachten anfordern und ggf. innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Musterschreiben:

Erna Musterfrau
Mittelstraße 5
12345 Musterdorf
Versichertennummer: 1234567890

Betr.: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich fristgerecht Ihrem Bescheid vom [Datum], den ich am [Datum] erhalten habe.

Bitte senden Sie mir das vollständige Gutachten des Medizinischen Dienstes / von MEDICPROOF an meine o.g. Anschrift. Wenn mir das Gutachten vorliegt, werde ich eine schriftlich Stellungnahme zur Begründung meines Widerspruchs nachreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]

3. Wie schnell muss die Entscheidung der Pflegekasse vorliegen?

Frist, Entschädigung, Beginn der Leistungen

Die Pflegekasse hat fünf Wochen Zeit, um Ihnen schriftlich mitzuteilen, ob ein Pflegegrad anerkannt wird. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Pflegekasse.

Kommt die Pflegekasse nicht innerhalb von fünf Wochen zu einer Entscheidung bzw. teilt sie Ihnen diese verspätet mit, hat der Versicherte Anspruch auf eine Entschädigung: 70 Euro für jede angefangene Woche der Verzögerung.

Achtung: Diese Frist ist für den Zeitraum vom 01.11.2016 bis zum 31.12.2017 außer Kraft gesetzt! In dieser Zeit besteht also kein Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätung!

Wird ein Pflegegrad genehmigt, gibt es die entsprechenden Leistungen rückwirkend für den ganzen Monat, in dem der Antraggestellt wurde. Haben Sie also Ende Mai einen Pflegegrad beantragt und erhalten Ende Juni den Bescheid über die Genehmigung, dann bekommen Sie die genehmigten Leistungen bereits für den ganzen Monat Mai.

4. Antrag auf einen höheren Pflegegrad

Gesundheitszustand, Neueinstufung

Die Gesundheit wird besonders im Alter leider eher schlechter als besser. So kommt es oft dazu, dass eine einmal vorgenommene Einstufung in einen Pflegegrad nicht mehr ganz mit der Realität übereinstimmt.

Dann können Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads stellen. Dieser Antrag läuft fast genauso ab, wie der erste Antrag auf Leistungen aus der Pflegekasse.

Wenden Sie sich wieder an Ihre Pflegekasse und schicken Sie ihr einen formlosen Brief. Darin bitten Sie um die Höherstufung des Pflegegrads. Sie erhalten dann ein entsprechendes Formular der Pflegekasse, das Sie wieder ausfüllen und unterschreiben müssen. Vermutlich wird sich auch wieder ein Gutachter ankündigen und den Bedarf prüfen. Das kennen Sie dann ja schon!

Und auch beim Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gilt: Wenn Sie mit der Einstufung durch die Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen!

Übrigens: Einen niedrigeren Pflegegrad als bisher darf die Pflegekasse Ihnen nicht unterjubeln!