Alles rund um Steuer-Identifikations­nummer und Steuernummer

Für das Finanzamt bist du nur eine Zahl. Denn die Steuernummer und die steuerliche Identifikationsnummer (ja, da gibt es einen Unterschied!) ermöglichen es dem Finanzamt, jede Steuererklärung eindeutig dem richtigen Steuerpflichtigen zuzuordnen.


Darum musst du diese Information auf jeder Steuererklärung und am besten auch auf jedem Brief an das Finanzamt angeben. Deine persönliche Steuer-Identifikationsnummer bleibt dein ganzes Leben lang gültig und ändert sich auch nicht, wenn du umziehst oder heiratest.


Verwenden darf die Steuer-ID (auch: Steuer-IdNr) nur die Finanzverwaltung. Deshalb dürfen auch nur Finanzbehörden deine persönlichen Daten erheben und nutzen.


Es gibt allerdings auch andere Stellen, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Daten zu steuerlichen Zwecken an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu gehören beispielsweise die Krankenkasse und die Rentenversicherung. Sie erfahren aber nur deine Steuer-ID – mehr nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-Identifikations­nummer?

Dass es zwei Nummer gibt, ist historisch bedingt: Früher gab es nur die Steuernummer, die den Steuerpflichtigen mit der ersten Steuererklärung vom für sie zuständigen Finanzamt zugeteilt wurde. Die Steuernummer konnte sich im Lauf des Lebens mehrfach ändern, zum Beispiel nach der Hochzeit: Ehepaare bekamen eine gemeinsame Steuernummer, wenn sie bei gemeinsamer Veranlagung zum ersten Mal eine Steuererklärung beim Finanzamt abgaben.


Die jeweils eigene Steuernummer, die die Ehepartner vorher zugeteilt bekommen hatten, wurde nicht weiter verwendet. Die eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen und Unterlagen wurde dadurch erschwert.



Seit 2008 bekommt jede in Deutschland gemeldete Person die elfstellige Identifikationsnummer zugeteilt und vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) per Briefpost zugeschickt. Langfristig soll sie die Steuernummer ersetzen.


Eltern erhalten die Steuer-ID für ihre Kinder kurz nach deren Geburt, nachdem die Meldebehörde die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergegeben hat. Die Nummer wird automatisch zugeschickt, man muss sie nicht extra beantragen.


Tipp In deiner Steuererklärung brauchst du nur das Feld ausfüllen, das für die Steuer-Identifikationsnummer (oder kurz: Steuer-ID oder Steuer-IdNr) vorgesehen ist.


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So bekommst du deine persönliche Identifikationsnummer

Wenn du erst nach 2007 einen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hast, bekommst du die steuerliche Identifikationsnummer, sobald die Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt hat. Auch hier gilt: Die Nummer wird dir automatisch zugeschickt, du musst sie nicht extra beantragen.


Tipp Trifft die Steuer-Identifikationsnummer nicht innerhalb von drei Monaten ein, kannst du dich an das BZSt wenden. Dort werden die Nummern verwaltet.


Steuerliche Identifikations­nummer verloren oder nicht auffindbar? Das BZSt hilft

Am einfachsten lässt sich das Problem einer verlegten Steuer-Identifikationsnummer lösen, wenn du noch eine Lohnsteuerbescheinigung, deinen letzten Steuerbescheid oder ein Schreiben vom Finanzamt hast – denn auch dort ist die Nummer vermerkt. Die elfstellige Nummer verbirgt sich manchmal hinter dem Kürzel TIN, was für Tax Identification Number steht.


Tipp Falls das nichts hilft und du auch keinen Brief mit der Steuer-Identifikationsnummer bei deinen Unterlagen findest, dann wende dich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Das gleiche gilt, wenn du neu nach Deutschland gezogen bist. Zwar kennt auch dein zuständiges Finanzamt deine Steuer-ID, es darf sie dir aber nicht mitteilen.

Auf der Internetseite des BZSt gibt es ein Online-Formular, mit dem du deine Id-Nr anfordern kannst.


Folgende Angaben sind dafür erforderlich:


  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Geburtsort
  • Geburtsdatum

Tipp Die erneute Mitteilung der IdNr dauert einige Zeit: Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-Identifikationsnummer ausschließlich per Post an die aktuelle Meldeadresse verschickt und nie per E-Mail. Mit mindestens vier Wochen Wartezeit solltest du auf jeden Fall rechnen.


Welche Daten werden bei der Steuer-Identifikations­nummer gespeichert?

Die Daten, die das BZSt speichert, sind in § 139b Abs. 3 Abgabenordnung (AO) abschließend aufgeführt:


  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt
  • Geschlecht
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
  • zuständige Finanzbehörden
  • Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
  • Sterbetag
  • Tag des Ein- und Auszugs

Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach dem Todesjahr gelöscht.

Wofür braucht man die Steuer-ID?

Die Steuer-ID benötigst du außer für die Einkommensteuererklärung noch in zahlreichen weiteren Fällen, zum Beispiel:


  • Kindergeldantrag (dafür brauchst du deine eigene IdNr und die IdNr deines Kindes),
  • Eröffnung eines Bankkontos,
  • Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei der Bank,
  • BAföG-Antrag,
  • Anträge für eine Riester-Rente,
  • Rentenbezugsmitteilung.

Außerdem musst du auch deinem Arbeitgeber die Steuer-ID mitteilen.


Und falls du geschieden bist und deinem Ex-Partner bzw. deiner Ex-Partnerin Unterhalt zahlst, den du als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen möchtest, brauchst du die Steuer-Identifikationsnummer deines Ex-Partners bzw. deiner Ex-Partnerin (also des Unterhaltsempfängers).