Anlage EÜR - Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Wenn Sie Ihren Gewinn als Selbstständiger über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind Sie verpflichtet, die Anlage EÜR abzugeben. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sind.