Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)
Wenn Sie als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage SZE ausfüllen und zusammen mit Ihrer Gewinnermittlung einreichen.