Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)
Wer als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet ist und darin nicht abziehbare Schuldzinsen angibt, muss zusätzlich die Anlage SZ ausfüllen und gemeinsam mit der Gewinnermittlung einreichen.