Steuerrechner

Formulare

Sie suchen Formulare, um sich unnötige Ämterbesuche zu sparen? Hier werden Sie ohne langes Suchen fündig. Ob Steuerformulare oder Anträge: einfach herunterladen und ausfüllen.

Suchergebnisse

  • Anlage EÜR - Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Wenn Sie Ihren Gewinn als Selbstständiger über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind Sie verpflichtet, die Anlage EÜR abzugeben. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig sind.

  • Anlage G - Formular für Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Die Anlage G zur Steuererklärung ist grundsätzlich von jedem auszufüllen, der Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb erwirtschaftet hat. Im besten Fall führen die Angaben innerhalb dieses Formulars dazu, dass keinerlei Einkommensteuer bezahlt werden muss, da diese mit der bereits bezahlten Gewerbesteuer verrechnet wird.

  • Mantelbogen

    Jede Steuererklärung beginnt mit dem Mantelbogen – doch häufig wird seine Wichtigkeit unterschätzt. Hier sind zunächst alle persönlichen Daten anzugeben, denn nur mit einem vollständig ausgefüllten Mantelbogen kann das Finanzamt die Steuererklärung der richtigen Person zuordnen. Doch der Mantelbogen, auch Hauptvordruck genannt, kann noch mehr: Bereits hier winken hohe Rückzahlungen!

  • Anmeldung Sondervorauszahlung

    Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abgeben und von einer Dauerfristverlängerung profitieren möchten, müssen Sie bis zum 10.2. jedes Jahres eine Sondervorauszahlung beim Finanzamt anmelden und entrichten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der für das Vorjahr geleisteten Umsatzsteuerzahlungen.

  • Antrag auf Dauerfristverlängerung

    Unternehmer, die zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet sind, können eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Dadurch verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat nach hinten. Im Falle der monatlichen Abgabepflicht muss jährlich eine Sondervorauszahlung geleistet werden.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Unternehmen in Deutschland müssen eine sogenannte Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese dient beiden Parteien: Die Unternehmen können ihre Zahlungsbelastung gleichmäßig über das Jahr verteilen, während der Staat einen Zinsvorteil hat und das Risiko für plötzliche Zahlungsausfälle am Jahresende durch Insolvenzen oder ähnliches reduziert.

  • Anlage UR zu Umsatzsteuererklärung

    Wenn Sie als Unternehmer Lieferungen oder Leistungen ausgeführt haben, die von der Umsatzsteuer befreit sind, oder aufgrund der Umkehr der Steuerschuldnerschaft zum Steuerschuldner wurden, mussten Sie bis 2017 die Anlage UR ausfüllen und zusammen mit Ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben. 

  • Anlage AUS

    Anlage für die ergänzenden Angaben für alle ausländischen Einkünfte und Steuern. Dieses Formular muss ausgefüllt werden, wenn Kapitaleinkünfte im Ausland erzielt werden, also beispielsweise Zinsen für ein Konto in der Schweiz.

  • Umsatzsteuererklärung

    Unternehmer sind zur Abgabe einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet, und zwar unabhängig davon, ob Sie im Laufe des Jahres Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben oder nicht.