6. Staatliche Förderung: Ablauf und Möglichkeiten

Staatliche Fördermittel werden von der KfW-Mittelstandsbank organisiert. Es gilt das Hausbankprinzip: Die Förderungen beantragen Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, diese leitet den Antrag weiter an die KfW.

Die Vergabe öffentlicher Kredite ist für die Banken nicht besonders attraktiv, da sie selbst damit kein so gutes Geschäft machen. Oft weisen sie nicht von sich aus auf diese Möglichkeiten hin, sondern erst dann, wenn sie darauf aufmerksam gemacht werden. Umso wichtiger ist also, dass Sie selbst gut informiert sind.

Wer an die staatlichen Fördertöpfe für Existenzgründer will, muss einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Aus dem Gutachten einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle (z.B. Kammer, Fachverband, Unternehmensberater) muss sich ergeben, dass Sie die fachliche und persönliche Eignung haben.

  • Ihr Vorhaben muss eine tragfähige Existenz ermöglichen, um volkswirtschaftlich gesehen förderungsfähig zu sein.

  • Sie müssen in bestimmter Höhe eigene Ersparnisse einsetzen. Meist geht man von einer Eigenkapitalquote von 15 % aus.

  • Häufig ist eine staatliche Förderung erst bei einer bestimmten Mindestinvestitionssumme möglich.

  • Eine Förderung ist in der Regel nur für die erste Unternehmensgründung möglich. Unter Umständen können Sie aber eine zweite Förderung beantragen, wenn Sie den Kredit der ersten Förderung bereits vollständig zurückgezahlt haben.

Achtung: Fast alle staatlichen Hilfen für Existenzgründer enthalten eine Vorbeginnklausel. Das bedeutet, dass Sie mit Ihren Investitionen auf keinen Fall beginnen dürfen, bevor Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank gestellt haben. Schädlich ist beispielsweise, wenn Sie bereits vor dem Antrag die zu finanzierenden Investitionsgüter bestellt oder Lieferverträge abgeschlossen haben. Stellt sich später heraus, dass Sie gegen diese Klausel verstoßen haben, müssen Sie die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückzahlen. Deshalb gilt immer: Zuerst zur Bank und erst dann aktiv werden!

Die Attraktivität staatlicher Finanzhilfen besteht in langen Laufzeiten, im günstigen Festzins über die gesamte Laufzeit sowie in tilgungsfreien Jahren während der Anfangsphase. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Mittel gibt es jedoch nicht.

6.1 KfW-Startgeld

Das KfW-Startgeld (ERP-Gründerkredit) können Sie beantragen, wenn Sie für Investitionen und Betriebsmittel maximal 100.000,00 € benötigen. Mit dem KfW-Startgeld ist eine Finanzierung von bis zu 100 % des gesamten Finanzierungsbedarfs möglich. Zudem wird eine Haftfreistellung in Höhe von 80 % gewährt. Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten der KfW ist nicht möglich.

KfW-Startgeld können nicht nur Existenzgründer beantragen, sondern auch kleine Unternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Auch eine Gründung im Nebenerwerb kann mit dem KfW-Startgeld gefördert werden. Voraussetzung: Es ist geplant und absehbar, dass das Unternehmen mittelfristig zum Vollzeiterwerb wird.

6.2 ERP-Kapital für Gründung

Mit dem ERP-Kapital für Gründung können Sie einmalig sogar bis zu 500.000,00 € bekommen. Gefördert werden alle gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen, Unternehmensübernahmen und aktive Beteiligungen an einem Unternehmen. Das Darlehen hat Eigenkapitalfunktion. Die Ansprüche der KfW Mittelstandsbank treten also im Haftungsfall hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurück.

Auch diese Förderung können nicht nur Existenzgründer beantragen, sondern auch kleine Unternehmen bis drei Jahre nach der Gründung. Für die Höhe der Förderung gilt: Der Antragsteller sollte 15 % (alte Bundesländer, neue Bundesländer: 10 %) der gesamten Investitionssumme aus eigenen Mitteln aufbringen. Die Eigenmittel können mit einem Nachrangdarlehen auf bis zu 45 % bzw. 50 % des Kapitalbedarfs angehoben werden – der Höchstbetrag liegt bei 500.000,00 € pro Antragsteller. Sicherheiten sind nicht erforderlich.

Die Zinsen sind in den ersten zehn Jahren subventioniert, besonders günstig ist der Zinssatz in den ersten drei Jahren. Die Laufzeit des Nachrangdarlehens beträgt maximal 15 Jahre, dabei muss spätestens nach sieben Jahren mit der Tilgung begonnen werden.

6.3 Unternehmerkredit

Den ERP-Unternehmerkredit Universell der KfW können auch Existenzgründer erhalten. Voraussetzung: Sie verfügen über eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation. Mit dieser Förderung werden langfristige, zinsgünstige Investitionen finanziert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Der Höchstbetrag liegt bei 25 Mio. Euro und kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten abdecken. In der Regel läuft der Kredit zehn Jahre, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind. Es können aber auch Laufzeiten bis zu zwanzig Jahre mit maximal drei tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart werden.

6.4 Weitere Kleinkredite von Bund und Ländern

Neben den Förderprogrammen der KfW gibt es zahlreiche Klein- und Kleinstkredite auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Oft müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen hinsichtlich Alter, Status der Arbeitslosigkeit etc. Zudem richten sich die meisten Programme nur an Existenzgründer, nicht an Unternehmen, die bereits am Markt sind. Zu den Kleinkredit-Angeboten des Bundes und der Länder gehören zum Beispiel:

Auch auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche Anbieter von Kleinkrediten zwischen 5.000,00 € und 10.000,00 €. Handwerkskammer und IHK können Ihnen Ansprechpartner vor Ort nennen.

Einen vollständigen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union erhalten Sie auf www.foerderdatenbank.de, einem Angebot der Bundesregierung. Sie können dort u.a. gezielt nach Fördergebieten und Förderberechtigten suchen und erhalten eine Kurzinformation zu jedem Treffer Ihrer Suchanfrage.

6.5 Förderung durch die Agentur für Arbeit

Für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer gibt es den Gründungszuschuss . Diese Möglichkeit steht allerdings nur Empfängern von Arbeitslosengeld I offen. Bezieher von Arbeitslosengeld II können mit Ihrem Fallmanager bei der Agentur für Arbeit ein individuelles Einstiegsgeld vereinbaren.