4. Ihr Businessplan

Existenzgründer, die den Existenzgründungszuschuss beantragen möchten, müssen schon immer einen Business- oder Geschäftsplan vorlegen. Alle anderen Gründer sollten den Businessplan zur Überprüfung und Bestätigung des eigenen Vorhabens ebenfalls erstellen.

Der Businessplan wird von einer fachkundigen Stelle geprüft, die die Tragfähigkeit der geplanten Unternehmung bestätigen muss. Erst wenn Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung vorweisen können, darf die Agentur für Arbeit Ihren Antrag auf den Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld bewilligen.

4.1 Bestandteile

Der Businessplan ist eine detaillierte Beschreibung Ihres Vorhabens. Dabei gehen Sie nicht nur auf die Dienstleistung ein, die Sie erbringen, oder das Produkt, das Sie herstellen möchten. Sie müssen auch Aussagen treffen über den bereits vorhandenen Markt, wie Sie sich von diesem abgrenzen und wie Ihre Marketing-Strategie aussieht. Ferner sind Angaben über Ihre Qualifikation und ein Finanzierungsplan erforderlich.

So soll sichergestellt werden, dass Sie sich auch wirklich intensiv Gedanken über Ihr Geschäftsvorhaben gemacht haben. Eine Idee erscheint oft einfacher durchzuführen zu sein, als sie es tatsächlich ist. In der anfänglichen Euphorie werden Risiken leicht ignoriert – wer will sich schon gerne noch vor der Gründung ausmalen, dass sein Plan nicht aufgeht, die Kunden ausbleiben und plötzlich das gesamte Kapital aufgebraucht ist?

Achten Sie bei der Erstellung des Businessplans darauf, dass dieser gut strukturiert und übersichtlich gegliedert ist. Eine schlampige Ausarbeitung führt leicht zu dem Schluss, dass Sie auch sonst nicht besonders sorgfältig arbeiten.

4.2 Aufbau

Der Businessplan beginnt mit einer zusammenfassenden Einleitung. Darin nennen Sie den Namen des zu gründenden Unternehmens sowie des Unternehmensgründers und sprechen bereits kurz die Punkte an, auf die Sie später ausführlich eingehen.

In Existenzgründungsseminaren werden Sie beim Thema Businessplan unweigerlich auf den Ausdruck USP stoßen. Die Abkürzung steht für Unique Selling Proposition und bezeichnet das Alleinstellungsmerkmal Ihrer Idee. Also das Besondere, mit dem Sie sich von Ihren Mitbewerbern unterscheiden. Das Alleinstellungsmerkmal sollten Sie bei der Erstellung Ihres Geschäftskonzeptes immer im Auge behalten. Denn das ist Ihr Argument für ein erfolgreiches Unternehmen.

Im Kapitalbedarfsplan kalkulieren Sie Ihre voraussichtlichen Kosten. Natürlich können Sie jetzt noch nicht genau wissen, wie viel Geld Sie tatsächlich für Beratungen, Waren, Betriebsausstattung etc. brauchen werden. Rechnen Sie aber in Ihrem eigenen Interesse lieber mit zu hohen Summen. Besser am Ende eine positive Überraschung und mehr Geld auf dem Konto als finanzielle Engpässe oder schlimmstenfalls Schulden und totales Scheitern!

Der Finanzierungsplan gibt Aufschluss darüber, wie hoch Ihr Eigenkapital ist und in welcher Höhe Sie ggf. einen Kredit aufnehmen sollten. Vergessen Sie an dieser Stelle nicht die Fördermittel, die Sie vom Staat bekommen können!

In der Ertragsvorschau schätzen Sie die ersten Umsätze Ihres Unternehmens. Schätzen Sie Ihre Chancen realistisch ein. Auch hier gilt: Lieber später eine positive Überraschung ...!

Ihre privaten Lebenshaltungskosten dürfen Sie nicht vernachlässigen. Schließlich wollen und müssen Sie von den Erträgen Ihres Unternehmens leben. Daher sind die privaten Lebenshaltungskosten ein wichtiger Bestandteil Ihrer finanziellen Gesamtplanung.

Die Liquiditätsplanung schließlich gibt Ihnen einen Gesamtüberblick über alle Einnahmen und Ausgaben.

4.3 Businessplan- und Existenzgründer-Wettbewerbe

Businessplan-Wettbewerbe

Businessplan-Wettbewerbe werden ausgeschrieben für Gründer, die noch vor dem eigentlichen Unternehmensstart stehen. Sie bestehen aus drei Stufen:

  • Ideenfindung,

  • Entwurf eines ersten groben Konzepts und

  • Entwurf eines detaillierten Businessplans.

Machen Sie Ihre Teilnahme an einem Businessplan-Wettbewerb nicht vom ausgeschriebenen Preisgeld abhängig. Viel wichtiger sind folgende Fragen:

  • Welche Experten unterstützen die Teilnehmer?

  • Wie sieht diese Unterstützung konkret aus?

  • Werden Sie persönlich beraten?

  • Können Sie wichtige geschäftliche Kontakte in der angestrebten Branche knüpfen?

  • Können Sie von der Öffentlichkeitsarbeit des Wettbewerbs profitieren?

Existenzgründer-Wettbewerbe

Existenzgründer-Wettbewerbe richten sich an Gründer nach dem eigentlichen Unternehmensstart. Hier geht es um den Vergleich verschiedener Geschäftsideen und junger Unternehmen. Wichtiger als das Preisgeld sind auch hier die Öffentlichkeitsarbeit und die Möglichkeit, wichtige geschäftliche Kontakte zu knüpfen.

Veranstalter

Sowohl Businessplan- als auch Existenzgründer-Wettbewerbe werden oft von Wirtschaftszeitungen oder -zeitschriften ausgeschrieben. Es gibt auch Wettbewerbe, an denen sich das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt, beispielsweise

  • Deutscher Gründerpreis: Er wird jährlich verliehen für vorbildhafte Leistungen bei der Entwicklung innovativer und tragfähiger Geschäftsideen. Unter www.deutscher-gruenderpreis.de finden Sie weitere Informationen.

  • Gründerwettbewerb: Hier geht es um innovative und tragfähige Ideen und Konzepte für Gründungen im Bereich Multimedia. Weitere Informationen finden Sie unter www.gruenderwettbewerb.de.

Die Aktion Einfach Gründen des Bundeswirtschaftsministeriums will den bürokratischen Aufwand von Existenzgründungen reduzieren. Auf dem Portal www.einfach-gruenden.de finden Sie Adressen von Anlaufstellen in Ihrer Nähe, die Ihnen bei der Gründung helfen. Im Wettbewerb Ideenbörse Einfach Gründen werden Vorschläge zur Vereinfachung und Beschleunigung von Gründungen prämiert.

Eine umfangreiche Übersicht zu Existenzgründungs-Wettbewerben finden Sie auch auf den Internetseiten des Förderkreises Gründungs-Forschung e.V. unter www.fgf-ev.de.