3. Zuschüsse für die Gründungsberatung

3.1 Kostenlose Erstberatung

Eine kostenlose Erstberatung erhalten Existenzgründer bei Handwerkskammern sowie den Industrie- und Handelskammern (IHK). Das Gespräch dauert ein bis zwei Stunden. Sie erhalten einen ersten Überblick über die gesetzlichen Vorschriften (z.B. Handwerksrecht, Gewerberecht oder Handelsrecht), Auskunft über die örtlichen Verhältnisse, Hinweise auf öffentliche Fördermittel und wichtige Adressen.

3.2 Individuelle Beratung

Die individuelle Existenzgründungsberatung wird geregelt durch die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer. Sie gelten für Beratungen, die spätestens am 31.12.2011 begonnen haben. Meist wird die Existenzgründungsberatung von Unternehmensberatern oder Steuerberatern durchgeführt. Es handelt sich aber nicht um eine Steuerberatung!

Eine förderungsfähige Existenzgründungsberatung liegt vor,

  • wenn sie vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit durchgeführt wird. Dazu gehört neben der Gründung eines Unternehmens auch die Übernahme;

  • wenn der Berater über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt (unbedingt vorher bestätigen lassen!). Außerdem muss der Berater oder das Beratungsunternehmen über 50 % seines Umsatzes durch Unternehmensberatungen erzielen;

  • wenn dabei geklärt wird, ob und wie das Vorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führen kann. Das Beratungsergebnis muss in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergegeben werden.

In der Beratung werden nach einer Analyse des Vorhabens Schwachstellen aufgezeigt. Der Existenzgründer erhält konkrete Handlungsempfehlungen und erfährt, wie er die notwendigen Verbesserungen am besten in der betrieblichen Praxis umsetzt.

Den Antrag auf den Zuschuss, zusammen mit einer Kopie der Beraterrechnung und des Zahlungsbelegs, müssen Sie spätestens drei Monate nach der Beratung bei einer Leitstelle einreichen (s. Adressenverzeichnis).

Das Antragsformular erhalten Sie bei einer Leitstelle oder im Internet unter www.beratungsfoerderung.net, einem Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Wenn Sie dort den Antrag online ausfüllen, müssen Sie ihn trotzdem noch per Post an eine Leitstelle schicken!

Der Staat beteiligt sich zu 50 % (maximal 1.500,00 €) an den Nettokosten der Existenzgründungsberatung (ohne Umsatzsteuer). In den ersten beiden Jahren Ihrer selbstständigen Tätigkeit können Sie außerdem Zuschüsse für eine Existenzaufbauberatung erhalten. Hier übernimmt der Staat ebenfalls 50 % der Kosten (maximal 3.000,00 €). Einen Zuschuss gibt es auch für Umweltschutzberatungen und allgemeine Beratungen. 40 % der Kosten (jeweils maximal 1.500,00 €) werden erstattet.

Achtung: Auf die Gewährung der Zuschüsse haben Sie keinen Rechtsanspruch! Die finanzielle Unterstützung kann also je nach Kassenlage der zuständigen Stellen geringer sein oder ganz entfallen.

Im Antrag auf den Zuschuss müssen Sie angeben, ob Sie in den letzten drei Jahren eine sogenannte De-minimis-Beihilfe erhalten haben. Das sind kleinere Beihilfen, von denen ein Unternehmer oder Existenzgründer mehrere nebeneinander erhalten kann. Die dadurch geleistete Unterstützung darf innerhalb von drei Jahren den Betrag von 100.000,00 € nicht übersteigen. Auch der Zuschuss zur Existenzgründungsberatung gehört zu diesen Beihilfen.

Die Beratungskosten sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben, während Sie den staatlichen Zuschuss als Ertrag (bzw. Kostenminderung) buchen müssen. Bei diesen Subventionen nach EU-Recht müssen Sie außerdem darauf achten, die Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.

In einigen Bundesländern gibt es höhere Zuschüsse. So werden zum Beispiel in Bayern bei der Existenzgründungsberatung für freie Berufe 60 % (maximal 460,16 €) der Kosten vom Land getragen, der Existenzgründer trägt nur noch 40 % selbst. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Landeswirtschaftsministerium.

Auch wenn der Betrieb bereits steht, werden Beratungen großgeschrieben. In den ersten Jahren gibt es Zuschüsse für Existenzaufbauberatungen, allgemeine Unternehmensberatung, Umweltschutz- und Energieeinsparberatung. Informieren Sie sich und nutzen Sie die finanzielle Unterstützung durch den Staat!