Jetzt mit unserer Software diese Erklärung abgeben!
GrundSteuer Erklärung
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Geeignet für Sie, wenn Sie ausschließlich Ihre eigene Wohnung oder Ihr
Eigenheim besitzen.

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Für die meisten geeignet, z. B. wenn Sie in den eigenen vier Wänden wohnen und ein oder zwei Immobilien vermieten.

Besitzen Sie mehr als 3 Immobilien und/oder unbebaute Grundstücke, ist das Paket mit 5 Abgaben das Richtige.

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Wichtiger Hinweis zu den Updates

Vor allem wenn Sie die Software schon vor längerer Zeit gekauft aber noch nicht installiert haben, überprüfen Sie zunächst, ob Sie die aktuelle Version verwenden. Nur dann können Sie alle Vorteile unseres Produkts für eine schnelle, sichere und rechtlich korrekte Abgabe der Grundsteuererklärung nutzen.

Klicken Sie dazu im Menü der „GrundSteuerErklärung“ auf den Reiter „Hilfe“. Es öffnet sich ein Fenster, dort wählen Sie den Punkt „Updates installieren aus“ und dann die Alternative „Online-Update“. Das Programm installiert daraufhin automatisch die neueste Version.


Benötigt man ein eigenes ELSTER-Zertifikat?

Unsere Software "GrundSteuerErklärung" erfordert ein eigenes ELSTER-Zertifikat des Nutzers.


Mac und andere Betriebssysteme

Unsere Software „GrundSteuerErklärung“ funktioniert nur mit einem Windows-Rechner.

Wenn Sie einen Mac-PC, ein Tablet oder eine Linux-Umgebung nutzen, lassen wir Sie nicht im Stich. Wir empfehlen Ihnen die Online-Software “Grundsteuerlösung” unseres Partners “fino”. Dessen Angebot finden Sie hier.

Wenn Sie sich entscheiden, ein Guthaben für eine Steuerdeklaration auf Grundsteuerlösung zu kaufen, erhalten Sie als Steuertipps-Kunde einen 5 Euro-Gutschein für Ihren nächsten Einkauf auf www.steuertipps.de.


So bereiten Sie sich auf die Grundsteuer­erklärung vor

Grundsteuererklärung 2022: Checkliste
Sie sollten sich folgende Unterlagen schon jetzt heraussuchen oder diese bei einer offiziellen Stelle beschaffen. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei.
Ihr Vorteil: Sie können in dem Dokument „abhaken“, welche Unterlagen Ihnen bereits vorliegen.

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Grundsteuererklärung 2022 - Checkliste


Übersicht: Welche Daten werden in welchem Bundesland benötigt
Welche Daten brauche ich für mein Grundstück z. B. in Bayern? Und in welchen Unterlagen finde ich diese? Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, die notwendigen Daten zusammen zu stellen.

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Welche Daten werden in welchem Bundesland benötigt.


Die neue Grundsteuer: Ein kostenloser Überblick zur Grundsteuererklärung
Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet? Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben und welche Angaben werden benötigt? Woher bekomme ich die Daten? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem kostenlosen eBook.

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Kostenloses eBook „Die neue Grundsteuer“


So prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid

Wie genau prüfe ich meinen Bescheid über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag? Was kann ich tun, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat? Dazu bieten wir Ihnen praktische Hilfe auf einer eigenen Infoseite. Mit einer Anleitung, wie genau Sie Ihre Bescheide auf Herz und Nieren prüfen, und verschiedenen Musterschreiben, falls Sie Einspruch einlegen wollen.


Grundsteuer leicht erklärt!

Warum muss in diesem Jahr eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer abgegeben werden und wer muss das tun? Und vor allem: Wie unterstützen wir Sie dabei? Diese und andere wichtige Fragen beantwortet unser Erklärvideo: Grundsteuer leicht erklärt!


Warum sich unsere Software GrundSteuerErklärung lohnt

In Kürze: Das Wichtigste zur neuen Grundsteuer
  • Weil die bisherige Regelung die Eigentümer ungleichmäßig belastet und deshalb verfassungswidrig ist, war eine Grundsteuerreform nötig.
  • Die Folge: Alle Immobilien und Grundstücke werden neu bewertet.
  • Deshalb müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt abgeben.
  • Anhand dieser Werte wird ab 2025 die Grundsteuer berechnet.
Das bietet Ihnen die GrundSteuerErklärung
Hohe Datensicherheit
Immer den Überblick behalten
Wertvolle Zeit sparen

Sie sind unsicher, wie das mit der Grundsteuererklärung funktioniert?

Grundsteuer zu bezahlen ist für Sie als Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks nichts Neues. Aber viele von Ihnen stehen das erste Mal vor der Herausforderung, selbst ihren Grundstückswert zu ermitteln und diesen in einer Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu melden. Insbesondere der Flickenteppich aus Bundesregelung und einzelnen Länderregelungen sorgt für Unsicherheit. Da stellen sich viele Fragen:

  • Welche Angaben zum Grundstück benötige ich?
  • Wo bekomme ich diese Daten her?
  • Wie bzw. an welcher Stelle muss ich diese Angaben elektronisch einfügen?
  • Wie übermittle ich die Steuererklärung ans Finanzamt?

Unsere Software-Lösung zur Grundsteuer ist Ihr verlässlicher Partner bei all diesen Themen – egal, in welchem Bundesland Ihr Grundstück liegt. Wir führen Sie detailliert durch die Steuererklärung, ohne, dass Sie sich Gedanken über die Steuerformulare machen müssen. Und Sie können Ihre Grundsteuererklärung ganz bequem ans Finanzamt schicken – mit Ihrem eigenen ELSTER-Zertifikat.

Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Verpflichtet hierzu sind

  • der Eigentümer eines Grundstücks;
  • bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind: Der Erbbauberechtigte, der ein Gebäude auf diesem Grundstück errichtet, unter Mitwirkung des Grundstückseigentümers (Erbbauverpflichteter);
  • bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Der Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Gebäudeeigentümers.

Wie sind die Fristen?

  • 1.1.2022: Hauptfeststellungszeitpunkt für die Ermittlung der (neuen) Grundsteuerwerte
  • 30.3.2022: Öffentliche Aufforderung durch das Bundesfinanzministerium zur Abgabe der Feststellungserklärungen (Grundsteuererklärung)
  • 1.7.2022: Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung) über ELSTER möglich.
  • 31.1.2023: Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung (Grundsteuererklärung)
  • 1.1.2025: Entstehungszeitpunkt der reformierten Grundsteuer. Ab diesem Zeitpunkt müssen Eigentümer die neue Grundsteuer bezahlen.

Welche Angaben werden in der Grundsteuererklärung verlangt?

Welche Unterlagen, Angaben, Zahlen, Informationen und sonstigen Auskünfte Sie für Ihre Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer brauchen hängt davon ab, welches Modell zur Grundsteuer-Berechnung in Ihrem Bundesland künftig zu Anwendung kommt.

Angaben in Baden-Württemberg (Bodenwertmodell)
Für die Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 müssen Immobilieneigentümer in Baden-Württemberg Angaben machen zu

  • Grundbuchdaten (z.B. Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes

Angaben in Bayern, Hessen, Hamburg, Niedersachsen (Flächen-Faktor-Modell)
Für die Steuererklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 müssen Immobilieneigentümer in Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen Angaben machen zu

  • Grundbuchdaten (z.B. Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert (nicht in Bayern und Hamburg; in Hessen will das Finanzamt den Bodenrichtwert ergänzen)
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche (Hessen und Niedersachsen)

Angaben beim Bundesmodell
In allen anderen Bundesländern sind zur Neuberechnung der Grundsteuer ab 2025 folgende Angaben erforderlich

  • Grundbuchdaten (z.B. Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung)
  • Baujahr
  • Zahl der kleinen, mittleren und großen Wohnungen (Staffelung: klein = unter 60 m2, mittel = 60 m2 bis unter 100 m2, groß = ab 100 m2)
  • Zahl der Garagen / Stellplätze

Ist es einfach, seine Grundsteuererklärung zu erstellen? Oder benötige ich Hilfe von einem Steuerberater?

Sie können Ihre Steuererklärung gut selbst erstellen. Unsere Software zur Grundsteuer zeigt Ihnen nach Eingabe der Grundbuchdaten Ihres Grundstücks automatisch an, welche Angaben Sie benötigen. Sie bietet verständliche Hilfetexte und zusätzliche Absprungpunkte zu ausführlichen Erläuterungen, die Sie bei den Eingaben unterstützen.

Wie oft muss ich eine Grundsteuererklärung abgeben? (z.B. jährlich?)

Zum 1.1.2022 werden alle Grundstücke neu bewertet, deshalb muss in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Eine solche „Hauptfeststellung“ findet alle sieben Jahre statt, das nächste Mal also auf den 1.1.2029 und dann auf den 1.1.2036.

Ich möchte für das Haus meiner betagten Eltern die Grundsteuererklärung abgeben. Meine Eltern haben keinen PC. Darf ich für sie die Grundsteuererklärung mit meinem ELSTER-Zertifikat ans Finanzamt schicken?

Falls Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe der Erklärung haben, dürfen nahe Angehörige sie hierbei unterstützen. Diese können die eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. Nahe Angehörige sind z.B. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister und Kinder.

Darf ich dem Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freund bei der Grundsteuererklärung helfen?

Nachbarn, Arbeitskollegen oder Freunden dürfen sich untereinander natürlich steuerliche Tipps oder Hinweise zur Bedienung einer Software geben. Anders sieht es aber aus, wenn Sie ihr oder ihm tatkräftig bei der Steuererklärung helfen – egal ob mit oder ohne Bezahlung. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 5.000, – € Strafe kostet, wenn man erwischt wird. Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Nachbar, Arbeitskollege oder Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten angibt. Das sollte man unbedingt vermeiden.

Wenn man in diesem oder im nächsten Jahr eine Immobilie verkauft, muss man dafür jetzt eine Grundsteuererklärung abgeben, obwohl die neue Grundsteuer erst ab 2025 gilt?

Ja, die Grundsteuererklärung muss derjenige abgeben, der am 1.1.2022 Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie ist oder war. Denn auf diesen Termin werden die Grundsteuerwerte neu ermittelt (Hauptfeststellung).

Wird die Immobilie später verkauft, erlässt das Finanzamt ab dem 1. Januar des Folgejahres eine sogenannte „Zurechnungsfortschreibung“. Das bedeutet: Das Grundstück wird dem neuen Eigentümer zugerechnet.

Beispiel: Die Hauptfeststellung, wegen der jetzt eine Grundsteuererklärung abzugeben ist, erfolgt am 1.1.2022. Zu diesem Zeitpunkt ist A Eigentümer des Grundstücks. Er ist deshalb Schuldner der Grundsteuer. Im August 2023 verkauft A das Grundstück an B. Das Finanzamt nimmt eine Zurechnungsfortschreibung zum Stichtag 1.1.2024 vor. Ab diesem Zeitpunkt rechnet das Finanzamt das Grundstück B zu.

Muss die Grundsteuererklärung auch für unbebaute Grundstücke und verpachtete Äcker abgegeben werden?

Ja, auch die Eigentümer von gerne „vergessenen“ unbebauten Grundstücken und verpachteten Äckern sind dazu verpflichtet. Verpachtete Acker- und Wiesengrundstücke gelten als Land- und Forstwirtschaft, eine Abgabe der Grundsteuererklärung dafür ist mit unserer Software möglich.

Fragen und Antworten zu unserer Software

Sind meine Daten sicher? Wo werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden ausschließlich auf Ihrem Gerät gespeichert und verschlüsselt an das Finanzamt übermittelt.

Gibt es eine Lösung für Steuerberater? (gewerbliche Lizenz)

Nein, unsere Software-Lösung ist ausschließlich für private Grundstückseigentümer konzipiert.

Kann ich damit auch meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Nein, unsere Grundsteuer-Software eignet sich nur für die Grundsteuererklärung. Für die Einkommensteuererklärung bieten wir eine eigene Software an – die SteuerSparErklärung.

Gibt es eine App?

Für die Grundsteuererklärung bieten wir keine App an.

Kann ich die Grundsteuererklärung auch ausdrucken und per Post an das Finanzamt senden?

Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch abgegeben werden. Nur in begründeten Härtefällen kann die Erklärung auf Antrag auch in Papierform abgegeben werden.

Benötigt man für den elektronischen Versand eine Registrierung auf dem ELSTER Portal?

Ja, um die Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln zu können, benötigen Sie ein ELSTER-Zertifikat.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung bereits mit unserer Software SteuerSparErklärung elektronisch per ELSTER versenden, können Sie selbstverständlich dieses ELSTER-Zertifikat (Datei) ebenso für den Versand Ihrer Grundsteuer-Erklärung nutzen.

Wenn Sie bisher noch kein Zertifikat zum ELSTER-Versand verwendet haben, können Sie dieses leicht beantragen. Dafür benötigen Sie lediglich ein ELSTER-Konto, welches ein kostenfreies Zertifikat der Finanzverwaltung beinhaltet. Infos zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung unter ELSTER.

Um Ihre Grundsteuererklärung mit unserer Software elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, benötigen Sie eine elektronische Unterschrift. Diese funktioniert entweder mit einem ELSTER-Zertifikat, einem ELSTER-Stick oder einer Signaturkarte. Die beiden letzten Varianten sind – anders als das ELSTER-Zertifikat - mit Kosten verbunden.

Allerdings erreichen Sie durch den Einsatz eines ELSTER-Sticks oder einer Signaturkarte einen höheren Schutz. Denn in diesen Fällen kann das Zertifikat nicht unbemerkt entwendet oder kopiert werden.

Wird bei der elektronisch versendeten Grundsteuererklärung auch gleichzeitig meine Einkommensteuererklärung versendet?

Für die Grundsteuer und die Einkommensteuer müssen zwei separate Steuererklärungen abgegeben werden. Unsere Software „GrundSteuerErklärung“ übermittelt nur die Daten für die Grundsteuer-erklärung, nicht für die Einkommensteuererklärung.

Wen kann ich anrufen, wenn ich beim Ausfüllen Fragen habe?

Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen haben, können Sie sich an unseren Softwaresupport wenden. Sie erreichen die Mitarbeiter per Mail an support@steuertipps.de oder telefonisch unter 0800 / 30 70 900 (gebührenfrei).

Bei Fragen zum Produkt wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Dies geht per Mail an akademische.info@wolterskluwer.com oder telefonisch unter 0800 / 30 70 800 (gebührenfrei).

Können auch Landwirte die Software-Lösung nutzen?

Ja, unsere Software ist auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe geeignet.

Können mit der Software auch gewerblich genutzte Grundstücke erklärt werden?

Nein, für gewerblich genutzte Grundstücke ist unsere Lösung nicht geeignet.

Können mit der Software die Grundsteuererklärungen für mehrere Grundstücke abgegeben werden?

Mit unserer Grundsteuer-Lösung können Sie mehrere Grundstücke erfassen, aber nur die Anzahl der gekauften Grundstücke oder Immobilien (Paket) per ELSTER versenden. Wir bieten folgende Pakete an:

  • 14,95 € für 1 Abgabe
  • 29,95 € für 3 Abgaben
  • 44,95 € für 5 Abgaben

Ein Nachkauf ist jederzeit möglich.

Ich muss für viele Grundstücke eine Grundsteuer­Erklärung übermitteln. Muss ich dann die entsprechende Anzahl von Paketen kaufen?

Wenn Sie für eine größere Anzahl von Grundstücken (mehr als 25) Erklärungen abgeben möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice für ein individuelles Angebot. Senden Sie uns dazu eine E-Mail an akademische.info@wolterskluwer.com mit Ihrer Anschrift, Ihrer Rufnummer und einem möglichen Zeitfenster für Rückrufe. Bitte teilen Sie uns bereits in der E-Mail mit, wie viele Steuererklärungen Sie abgeben möchten.

Wo finde ich weitere Hilfen bei der Grundsteuererklärung?

Um Ihnen die Erklärung mit unserer Software „GrundSteuerErklärung“ zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Kurzanleitung und ein Videotutorial an.