[] … Für Erben und für diejenigen, deren Kapitallebensversicherung etwa im Alter zwischen 60 und 65 ausläuft, ist Folgendes wichtig: Wer im Alter wahrscheinlich auf die Grundsicherung angewiesen sein wird und in den Jahren vor dem Ruhestand erbt oder zu etwas Geld kommt, sollte das Geld nicht auf die hohe Kante legen, denn Geldvermögen muss später fast völlig aufgebraucht werden, ehe es Hilfe vom Sozialamt gibt. …