[] … Anteilig werden dem Arbeitszimmer die Kosten für die Unterhaltung des Arbeitszimmers zugeordnet. Das sind zum Beispiel Wohnungsmiete, Abschreibungen, Strom, Heizung, Wasser, Müllabfuhr. Diese Kosten entstehen eigentlich für die gesamte Wohnung. Da aber das Arbeitszimmer Teil der Wohnung ist, können die Kosten anteilig dem Arbeitszimmer zugeordnet werden und sind anteilig abzugsfähig. …