Produkt Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung … Deshalb sind im Vergleich zu einer »normalen« privaten Rentenversicherung die Bedingungen strenger (BMF-Schreiben vom 24.5.2017, BStBl. 2017 I S. 820 Rz. 23 bis 34): Es darf nach den Vertragsbedingungen nicht zu einer Auszahlung an die Erben kommen (Nichtvererblichkeit). Das bedeutet: Im Todesfall kommt das eingezahlte Geld der Versichertengemeinschaft bzw. der Gemeinschaft der verbleibenden Vorsorgesparer zugute und die Angehörigen gehen leer aus. …Ansehen
Produkt Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen … Möchten die Erben die Erbengemeinschaft auflösen, ohne die Immobilie zu verkaufen, erklärt sich meist einer der Erben bereit, den Miterben eine Abfindung zu zahlen oder auf einen Teil des übrigen Erbes zu verzichten und die Immobilie zu übernehmen. Die Abfindungszahlungen oder der Verzicht auf einen Teil des übrigen Erbes sind für die Finanzverwaltung jedoch Anschaffungskosten. …Ansehen
Produkt Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen … Nehmen wir an, die Eltern aus dem obigen Beispiel übertragen das Zweifamilienhaus nicht in vorweggenommener Erbfolge, sondern die beiden Kinder erben es später je zur Hälfte. …Ansehen
Produkt Immobilien kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern … Erben Sie ein Grundstück, entstehen Ihnen keine Anschaffungskosten, sondern Sie führen die Anschaffungskosten des Erblassers als dessen Rechtsnachfolger fort. Anders ist es dagegen zu werten, wenn Sie einen Miterben auszahlen oder eine auf einem Erbteil lastende Schuld mit übernehmen müssen. In diesem Fall entstehen Ihnen als Erben neue, eigene Anschaffungskosten. Wird eine Immobilie im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung übertragen, gelten die gleichen Regelungen. …Ansehen
Produkt Vermietungseinkünfte ermitteln und versteuern … Der unentgeltliche Erwerber (Erbe oder Beschenkter): Wenn Sie zum Beispiel von Ihren Eltern ein Haus oder eine Eigentumswohnung erben oder in vorweggenommener Erbfolge erhalten und vermieten, dann erzielen Sie aus dieser vermieteten Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Miteigentümer: Auch wenn ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung mehreren Eigentümern gehört und vermietet wird, entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. …Ansehen
Produkt Steuergestaltung mit Angehörigen: Steuerliche Vor- und Nachteile optimal kombinieren … Das ist sicher nicht mehr der Fall, wenn Sie bei einem vermieteten Einfamilienhaus Ihren Sohn als Hausmeister beschäftigen und dafür einen erheblichen Teil der Mieteinnahmen aufwenden. Bei einem Mehrfamilienhaus kann das Verhältnis von Arbeitslohn zu Mieteinnahmen dagegen nachvollziehbar und wirtschaftlich sein. Prüfen Sie, ob eine Befreiung des Minijobbers von der Rentenversicherung sinnvoll ist. …Ansehen
Produkt Mit Handwerkern und Haushaltshilfen Steuern sparen … Bei einem im Elternhaus wohnenden Beamten, der ein Haus erwarb und darin jahrelang Renovierungsarbeiten durchführte, wurde die Steuerermäßigung für die Erneuerung des Heizkessels als Handwerkerleistung abgelehnt, weil er nicht nachweisen konnte, dass er das Haus (als Zweitwohnung) tatsächlich zu Wohnzwecken nutzte (Hessisches FG vom 19.5.2010, 12 K 2497/09, EFG 2011 S. 529). …Ansehen
Produkt Arbeitszimmer: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar … Der Musikunterricht fand teils im Haus, teils außer Haus statt. …Ansehen
Produkt Arbeitsmittel: So maximieren Sie den Werbungskostenabzug … Sie erben im Jahr 03 einen Schreibtisch, den der Erblasser im Juli 01 für 2.600,– € gekauft hatte. Sie nutzen den Schreibtisch in Ihrem Homeoffice nahezu ausschließlich beruflich. …Ansehen
Produkt Unterhalt an bedürftige Personen: als außergewöhnliche Belastungen absetzen … Ob auch ein angemessenes selbst genutztes Haus oder eine angemessene selbst genutzte Eigentumswohnung außen vor bleiben, ist jedoch eher zu bezweifeln. Tragen Sie pflegebedingte Aufwendungen (z.B. pflegebedingte Heimkosten) für einen Angehörigen, von dem Sie Vermögenswerte wie zum Beispiel ein Hausgrundstück bekommen haben, dürfen Sie Ihre Aufwendungen erst dann abziehen, wenn das übertragene Vermögen »aufgebraucht« ist (R 33.3 Abs. 5 EStR). …Ansehen